Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?
- 2 Ist die betriebsärztliche Untersuchung Arbeitszeit?
- 3 Kann ich Blutabnahme beim Betriebsarzt verweigern?
- 4 Ist arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitszeit?
- 5 Sind sie mit der Befragung ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden?
- 6 Wie können ausscheidende Mitarbeiter personenbezogene Daten mitnehmen?
Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht?
Die Pflichtvorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Die Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber selbst angeboten werden. Für Beschäftigte ist die Angebotsvorsorge freiwillig. Eine Ablehnung hat keine negativen Konsequenzen.
Ist die betriebsärztliche Untersuchung Arbeitszeit?
(3) Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit oder die Tätigkeiten des oder der Beschäftigten mehrere Vorsorgeanlässe, soll die arbeitsmedizinische Vorsorge in einem Termin stattfinden.
In welchem Abstand ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung notwendig?
– erste Vorsorge innerhalb von 3 Monaten vor Aufname der Tätigkeit, – zweite Vorsorge spätestens nach 12 Monaten nach der der ersten Vorsorge, – jede weitere Vorsorge innerhalb von 36 Monaten nach der vorangegangenen Vorsorge.
Kann ich Blutabnahme beim Betriebsarzt verweigern?
Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Zieht der Mitarbeiter aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigert diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.
Ist arbeitsmedizinische Vorsorge Arbeitszeit?
Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV) und darf keinen Verdienstausfall für die Arbeitnehmer zur Folge haben.
Was macht man bei einer betriebsärztlichen Untersuchung?
Folgende Inhalte sind erlaubte Bestandteile der betriebsärztlichen Untersuchung: Körperliche Untersuchung von Herz, Lunge und Leber. Blutdruck- und Pulsmessung. Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten festzustellen.
Sind sie mit der Befragung ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden?
Sind Sie mit der Befragung Ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden, muss dabei neben Ihrer Privatsphäre auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Auskünfte Ihrer ehemaligen Arbeitgeber dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das für das Arbeitszeugnis gilt. Sie müssen also wahrheitsgemäß und wohlwollend sein.
Wie können ausscheidende Mitarbeiter personenbezogene Daten mitnehmen?
So können ausscheidende Mitarbeiter (z.B. durch Kündigung durch eine Partei) in ihrer Arbeitszeit erworbene Kenntnisse über das Unternehmen, den Markt und natürlich Kundendaten mitnehmen. Dies kann rechtlich zulässig sein, nicht alle Daten eines Unternehmens sind geschützt.
Wie sollten wechselwillige Mitarbeiter kontrolliert werden?
Potentiell wechselwillige Mitarbeiter sollten genau kontrolliert werden, dass diese nicht während ihrer Tätigkeit im Unternehmen noch munter Daten sammeln. Liegen Hinweise auf mögliche verbotene Verwendung von Geschäftsgeheimnissen vor, kann der Mitarbeiter supendiert, eventuell gekündigt werden.