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Ist der Zeuge verpflichtet vor Gericht zu erscheinen?

Ist der Zeuge verpflichtet vor Gericht zu erscheinen?

Ja. Nach dem Gesetz ist jeder verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen, wenn er eine ordnungsgemäße Ladung erhalten hat. Einer gerichtlichen Ladung zu einem Strafprozess muss Folge geleistet werden.

Welche Pflichten haben Zeugen vor Gericht?

Neben der Pflicht, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen, haben Zeugen ebenfalls die Pflicht, vor Gericht auszusagen. Das Gericht ist in den meisten Fällen nämlich auf wahrheitsgemäße Zeugenaussagen angewiesen, um zu einer richtigen Entscheidung zu gelangen.

Kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern?

Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann jedoch die Situation auftreten, dass jemand formal zwar als Zeuge behandelt wird, in Wahrheit aber das Ziel verfolgt wird, ihn einer Straftat zu überführen. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben.

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Wie hat der Zeuge die Pflicht wahrheitsgemäß auszusagen?

Grundsätzlich hat jeder Zeuge die Pflicht vor Gericht wahrheitsgemäß auszusagen. Sagt der Zeuge – erwiesenermaßen – falsch aus, macht er sich hierdurch selbst strafbar. Der Zeuge darf bei seiner Aussage nichts verschweigen und nichts hinzufügen.

Wie kann ich ein Zeuge beantragen?

Eine Partei kann nur beantragen, dass ein Zeuge gehört wird. Das gericht entscheidet dann, ob der Zeuge gebraucht wird oder nicht. Da vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht, gehe ich davon aus, dass Sie anwaltlich vertreten sind. Der Anwalt wird Ihnen meine Ausfürhungen bestätigen.

Welche Rechte besitzt ein Zeuge vor Gericht?

Neben Pflichten besitzt ein Zeuge natürlich auch Rechte. Diese beginnen beim bereits erwähnten Zeugnisverweigerungsrecht. Wer eine Aussage vor Gericht tätigen soll, darf prinzipiell einen Rechtsanwalt beauftragen, falls er sich durch eine Aussage selbst belasten würde oder er das Opfer der Straftat ist.

Was ist eine gerichtliche Aufforderung zum Zeugen?

Einer gerichtlichen Aufforderung zum Erscheinen als Zeuge ist stets Folge zu leisten. Bleibt man am Prozesstag unentschuldigt fern, kann das Gericht einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegen.

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Was darf der Zeuge bei seiner Aussage verweigern?

Der Zeuge darf bei seiner Aussage nichts verschweigen und nichts hinzufügen. Von der grundsätzlichen Verpflichtung eine Aussage zu tätigen, bestehen gesetzlich definierte Ausnahmen: Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner und sonstige Angehörige des Angeklagten haben das Recht, die Aussage zu verweigern.