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Ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu besichtigen?

Ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu besichtigen?

I. Der Vermieter hat grds. ein Recht, die Wohnung zu besichtigen Jeder Vermieter ist gem. § 535 Abs.1 S.1 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren, und zwar durch Überlassung des ausschließlichen Besitzes.

Ist der Vermieter einen Grund für die Besichtigung?

Auch wenn der Vermieter einen Grund für die Besichtigung nennt, muss dies jedoch noch nicht zwangsläufig bedeuten, dass sich hieraus auch ein Besichtigungsrecht ergibt. Ob der Anlass die Besichtigung rechtfertigt, ist objektiv unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.

Was ist die Rechtsprechung von Vermietern?

In der Rechtsprechung geht man davon aus, dass einem Vermieter generell die Möglichkeit bleiben muss, den Zustand des vermieteten Objektes im Blick zu behalten. Anderenfalls könne ein Vermieter nicht beurteilen, ob sein Eigentum durch Mieter beschädigt oder gar zerstört wird.

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Ist die Untermiete steuerpflichtig?

Ebenso sollten Sie mit Ihrem zuständigen Finanzamt klären, ob und in wie weit die Untermiete steuerpflichtig wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Untermiete die von Ihnen gezahlte reguläre Miete übersteigt. Ebenso kann die Untervermietung ein Gewerbe darstellen und muss dem zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden.

Was darf der Vermieter beachten bei der Mieterhöhung?

Das muss der Vermieter beachten, wenn er den Mietpreis bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben will. Er darf die Miete nur alle 15 Monate erhöhen und die Mieterhöhung darf in drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent betragen (Kappungsgrenze).

Wie lange muss eine Mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen sein?

Dabei müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Wurde eine Mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen, kann der Vermieter die Miete nicht erhöhen. Die bisherige Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mieterhöhung eintreten soll, mindestens 15 Monate unverändert sein (die so genannte Wartefrist).

Kann der Vermieter die Besichtigung rechtzeitig ankündigen?

Der Vermieter muss dem Mieter die Besichtigung rechtzeitig vor dem Termin ankündigen und ihm den Zweck der Besichtigung nennen, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug. Mit Ausnahme dringender Fälle, in denen die Besichtigung unaufschiebbar ist, muss die Besichtigung an einem Werktag erfolgen, wozu allerdings auch der Samstag gerechnet wird.

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Wie kann eine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters abgeleitet werden?

Nach einem Urteil des BGH vom 04.06.2014 – VIII ZR 289/13- kann aus § 242 BGB, dem Grundsatz von Treu und Glauben, eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters abgeleitet werden, dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. II. Der Vermieter benötigt für die Besichtigung einen konkreten berechtigten Anlass