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Ist der Vermieter fur seinen Mieter verantwortlich?

Ist der Vermieter für seinen Mieter verantwortlich?

Darum muss sich der Vermieter kümmern Er darf den Mieter bei einem ordnungsgemäßen und vereinbarten Gebrauch der Liegenschaft nicht stören und muss dafür sorgen, dass der Mieter sein Mietrecht ungestört ausüben kann. Unter anderem trägt der Vermieter die sogenannte Erhaltungspflicht.

Was sind Pflichten des Vermieters?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Hat der Vermieter ein Beschwerderecht gegenüber dem Nachbarn?

Nein. Als Mieter hat man regelmäßig nur ein Beschwerderecht und kann den Vermieter damit zum Handeln zwingen. Was der Vermieter allerdings gegenüber dem Nachbar unternimmt der den Hausfrieden stört, unterliegt seiner freien Entscheidung. Entscheidend ist nur, dass die Störung beseitigt wird.

Was kann der Vermieter gegenüber dem Nachbarn stören?

Als Mieter hat man regelmäßig nur ein Beschwerderecht und kann den Vermieter damit zum Handeln zwingen. Was der Vermieter allerdings gegenüber dem Nachbar unternimmt der den Hausfrieden stört, unterliegt seiner freien Entscheidung. Entscheidend ist nur, dass die Störung beseitigt wird.

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Wie verpflichtet sich der Vermieter zur Nutzung der Wohnung?

Mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet sich der Vermieter die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter wiederum verpflichtet sich dafür Miete zu bezahlen und die Wohnung nur in dem Rahmen zu nutzen, den ihm der Mietvertrag einräumt.

Was trägt der Vermieter für eine Aufbürdung auf den Mieter?

Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, eine Aufbürdung auf den Mieter ist nicht zulässig – weder für den Anschluss an das Haus noch bis zur Verteilerdose in die Wohnung. Bei den anfallenden Kosten für den Hausanschluss handelt es sich auch nicht um Betriebskosten, die möglicherweise nach dem Mietvertrag zu übernehmen wären.