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Ist der Vermieter fur den Garten eines Mehrfamilienhauses verantwortlich?

Ist der Vermieter für den Garten eines Mehrfamilienhauses verantwortlich?

Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Ob dieser den Garten eigenhändig pflegt, die anfallenden Arbeiten einem oder allen Mietern vertraglich überträgt oder externe Unternehmen zur Gartenpflege beauftragt, kann der Vermieter frei entscheiden.

Was trägt der Vermieter für eine Aufbürdung auf den Mieter?

Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, eine Aufbürdung auf den Mieter ist nicht zulässig – weder für den Anschluss an das Haus noch bis zur Verteilerdose in die Wohnung. Bei den anfallenden Kosten für den Hausanschluss handelt es sich auch nicht um Betriebskosten, die möglicherweise nach dem Mietvertrag zu übernehmen wären.

Was ist die Gesetzgebung für Vermieter in Deutschland?

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In Deutschland, wo ein Großteil der Bevölkerung zur Miete wohnt, gilt nicht nur für Mieter ein gewisser Schutz gegenüber dem Vermieter. Die Gesetzgebung formuliert auch einen Vermieter­schutz, der Rechte und Pflichten der Vermieter aufzeigt sowie den Handlungs­rahmen für die tägliche Mietpraxis definiert.

Wie kann der Vermieter die Bescheinigung persönlich ausstellen?

Grundsätzlich muss der Vermieter die Bescheinigung persönlich ausstellen. Ein Blick in den Mietvertrag schafft Klarheit wer der Vermieter ist. Der Vermieter kann sich jedoch auch durch einen Bevollmächtigten, wie den Verwalter oder andere ausdrücklich bevollmächtigte zur Unterschrift vertreten lassen.

Wie endet die Verantwortung des Vermieters für den Garten?

Hier endet die Verantwortung des Mieters für den Garten. Anders herum gilt ebenfalls: Pflegt der Mieter trotz entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung den Garten nicht, ist der Vermieter berechtigt, eine Firma damit zu beauftragen und dem Mieter die Kosten komplett in Rechnung zu stellen, entschied das Landgericht Köln im Jahr 2010.

Wie trägt der Mieter Verantwortung für den Garten eines Mehrfamilienhauses?

Gehört der Garten zu einem Einfamilienhaus, trägt der Mieter die Verantwortung und die Kosten. Zudem muss der Mieter die für die Gartenpflege notwendigen Geräte aus eigener Tasche bezahlen und unterhalten. Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich.

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Wie regelt der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege?

Regelt der Mietvertrag, dass der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege trägt, dann ist der Mieter nicht zur Durchführung der Gartenpflege verpflichtet. Der Vermieter darf die Gartenpflege nicht einfach auf den Mieter abwälzen, aber er darf die laufenden Kosten für die Gartenpflege als Nebenkosten auf den bzw. die Mieter umlegen.