Ist der Mietvertrag unverjährbar?
Unverjährbar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Ansprüche des Mieters auf Instandsetzung und Mängelbeseitigung während des laufenden Mietvertrags. Wie immer muss der Einzelfall geprüft werden. Insbesondere kann die Verjährung durch bestimmte Maßnahmen „gehemmt“ werden, so dass die Verjährungsfrist sich entsprechend verlängert.
Ist der Mietvertrag für eine Wohnung gemeißelt?
Wer einen Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnet, weiß in der Regel, wie viel Miete er monatlich zu zahlen hat. Doch der vereinbarte Betrag ist nicht immer in Stein gemeißelt und viele Mieter fürchten eine Mieterhöhung von ihrem Vermieter. Ist diese Angst in jedem Fall begründet?
Ist der Vermieter verpflichtet die Mieterhöhung anzukündigen?
Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Mieterhöhung anzukündigen, die neue Miethöhe konkret zu benennen und dem Mieter offenzulegen, wie sich diese berechnet. Der Mieter kann also genau nachvollziehen, wann und wie hoch die Miete steigt.
Wann muss der Vermieter die Miete nicht mehr zahlen?
Die Miete: Nach drei Jahren muss der Mieter nicht mehr zahlen Genauso verhält es sich mit der Miete. Versäumt der Vermieter es, diese einzutreiben, gilt für Mietrückstände die dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt allerdings erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Wann beginnt ein Auszug aus dem Mietverhältnis?
In der Regel beginnt ein Auszug mit der Kündigung des Mietverhältnisses. Je nachdem wer die Kündigung ausspricht, müssen unterschiedlich lange Kündigungsfristen beachtet werden. Diese Frist dient dann dazu, die persönlichen Sachen zusammenzuräumen und aus der alten Mietsache in das neue Zuhause zu bringen.
Wie lange kann eine Mietkaution einbehalten werden?
Wie lange die Mietkaution einbehalten werden kann, hängt davon ab, wie lange die Forderung Bestand hat. In der Regel kann die Kaution bis zur Fälligkeit zurückgehalten und dann mit der entstandenen Summe verrechnet bzw. aufgerechnet werden.
Wie lange dauert die Frist für einen Mieter?
Die Frist für diese beträgt nach einem Auszug zwölf Monate nach Abrechnungszeitraum. Ziehen Mieter beispielsweise im März aus und endet der Abrechnungszeitraum erst im Dezember, endet die Frist in diesem Fall erst am 31.12. des darauffolgenden Jahres und kann dann bis zu 21 Monate umfassen.