Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist der Käufer berechtigt den Kaufvertrag zu lösen?
- 2 Hat der Privatverkäufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen?
- 3 Was ist die Pflichtverletzung bei einem gewerblichen Verkäufer?
- 4 Wie wirkt sich die mangelnde Schriftform bei einem Mietvertrag aus?
- 5 Ist der Verkäufer gewährleistungspflichtig?
- 6 Welche Fahrzeuge wurden als Gebrauchtfahrzeuge exportiert?
Ist der Käufer berechtigt den Kaufvertrag zu lösen?
Stattdessen ist der Käufer dazu berechtigt, den Kaufvertrag anzufechten und sich sogar sofort vom Vertrag zu lösen. Gleiches gilt übrigens auch dann, wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Kaufsache zusichert bzw. eine Garantie für das Vorhandensein der Eigenschaft übernimmt.
Welche Vorschriften gelten für den Verkauf durch Privatpersonen?
Auch dieser Verkauf unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Geregelt sind diese unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). So handelt es sich dabei um einen Kaufvertrag. Rechtlich behandelt wird ein Kaufvertrag nach den Paragraphen 433 und folgende BGB. Vorschriften für die Gewährleistung gelten auch beim Verkauf durch Privatpersonen.
Hat der Privatverkäufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen?
Der Käufer hingegen muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und dem Verkäufer die Sache abnehmen. Hat der Privatverkäufer allerdings eine mangelhafte Kaufsache an seinen Vertragspartner übergeben, ist er seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß nachgekommen.
Ist das für den Privatverkäufer ein unerhebliches Risiko?
Klar, dass das gerade für den Privatverkäufer ein nicht unerhebliches Risiko darstellt – oft ist er nämlich gar nicht dazu in der Lage, die Kaufsache umzutauschen oder zu reparieren. Dennoch kann er aber dazu verpflichtet sein – und das selbst dann, wenn er den Mangel an der Kaufsache selbst gar nicht bemerkt hat.
Was ist die Pflichtverletzung bei einem gewerblichen Verkäufer?
Genau wie auch bei einem gewerblichen Verkäufer löst die Pflichtverletzung Gewährleistungsansprüche des Käufers aus und ermöglichen es diesem, Umtausch oder Reparatur der mangelhaften Ware zu verlangen. Auch der private Verkäufer ist dazu verpflichtet, eine Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.
Ist ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend?
Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend – ohne Beweis über das verliehene Geld allerdings kaum zu belegen. Denn ohne Nachrichten, Zeugenaussagen, Transfer- oder Einzahlungsnachweise, kann es zum Streit über die Rückzahlung des privat verliehenen Geldes kommen.
Wie wirkt sich die mangelnde Schriftform bei einem Mietvertrag aus?
Auf die Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen wirkt sich die mangelnde Schriftform bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag nicht aus. Es bleibt dabei, dass der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden kann.
Was ist ein Privatverkauf?
Auch ein Privatverkauf ist ein Kaufvertrag. Dazu kommt es nicht darauf an, wie der Verkäufer mit dem Käufer in Kontakt tritt. Privatverkauf ist jeder persönlich „Auge in Auge“ abgewickelte Verkauf, der Online-Kauf über das Internet (z.B. ebay) oder der über eine Zeitungsanzeige initiierte und per Postversand abgewickelte Verkauf.
Ist der Verkäufer gewährleistungspflichtig?
Jeder Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (Grundsatz) Der Verkäufer muss dem Käufer die verkaufte Ware frei von „Sach- und Rechtsmängeln“ übergeben. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
Was gilt für Käufer und Verkäufer von privaten Fahrzeugen?
Als rechtliche Grundlage gilt beim Verkauf eines Fahrzeugs von privat an privat das ganz normale Kaufrecht, Käufer wie Verkäufer sind also Verbraucher im Sinne des § 13 BGB – im Gegensatz zum Verbrauchsgüterkauf, der gegeben ist, wenn eine Privatperson ein Fahrzeug von einem Unternehmer kauft (§ 474 BGB).
Welche Fahrzeuge wurden als Gebrauchtfahrzeuge exportiert?
Rund 260.000 bzw. 340.000 Fahrzeuge, also lediglich rund 9 bis 11 \% der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge, wurden als Gebrauchtfahrzeuge ins Nicht-EU-Ausland exportiert (Außenhandelsstatistik plus Zuschätzung, vergleiche die deutschen Altfahrzeug-Jahresberichte für 2018, Abbildung 3, und 2019, Abbildung 2).