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Ist der Eigentümer der Vermieter?
1 Satz 2 BGB) ergeben, dass Vermieter der Eigentümer ist. Zwischen dem Mieter und dem Eigentümer besteht jedoch kein rechtliches Verhältnis. Gemäß § 985 kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Der Mieter ist Besitzer durch seine tatsächliche Sachherrschaft.
Wann liegt Eigenbedarf vor?
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mieterwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.
Was sind feste Einbauten?
Einbauten werden definiert als mit einem Bauwerk fest verbundene Einrichtungsgegenstände wie Einbaumöbel, beispielsweise Sitz- und Liegemöbel, Schränke, Regale, Orientierungstafeln u. Ä., Wirtschaftsgegenstände in Außenanlagen wie Wegweiser, Fahrradständer, Pflanzenhalter u. Ä.
Kann der Erwerber die Miete an den bisherigen Vermieter zahlen?
Tritt an die Stelle des bisherigen Eigentümers der Erwerber als Vermieter, bedeutet dies zwangsläufig auch, dass dem Erwerber nun insbesondere die Ansprüche auf Zahlung der Miete zustehen. Weiß der Mieter nichts von der Veräußerung der Wohnung, wird er die Miete verständlicher Weise weiter an den Veräußerer, seinen ehemaligen Vermieter zahlen.
Kann der Vermieter die Mietwohnung oder das Mietshaus verkaufen?
Will der Vermieter die Mietwohnung oder das Mietshaus verkaufen kommt man als Mieter nicht um Besichtigungen herum. Das bedeutet, sobald der Vermieter mit seinen Kaufinteressenten und ggf. dem Makler Besichtigungen durchführen will, sind diese vom Mieter dulden.
Kann der Mieter auch in Unternehmen investieren?
Der Mieter kann immerhin auch den übrig gebliebenen Cashflow auf die Seite legen und zum Beispiel in Unternehmen an der Börse investieren. Diese wären ebenso inflationsgeschützt und könnten im Wert steigen, so wie Immobilien, mit dem Vorteil, dass Mieter ortsungebunden sind und ihr Vermögen sehr viel einfacher umschichten können.
Welche Rechte hat der Mieter gegenüber der Wohnungseigentümer?
Im Rahmen des Mietgebrauchs hat der Mieter zwar grundsätzlich dieselben Rechte wie der Wohnungseigentümer, ihn treffen aber auch dieselben Pflichten. Insbesondere hinsichtlich der laufenden Kosten und Lasten sollte bereits bei Abschluss des Mietvertrags auf eine entsprechende Vertragsgestaltung geachtet werden.