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In welchen Fallen ist eine betriebsarztliche Untersuchung vorgeschrieben?

In welchen Fällen ist eine betriebsärztliche Untersuchung vorgeschrieben?

Die Einstellungsuntersuchung ist in folgenden Fällen Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben: Jugendliche bis 18 Jahre. beim Umgang mit Gefahrstoffen oder Strahlenbelastungen (z.B. Röntgenassistenten) bei Personen mit besonderer Verantwortung für andere (z.B. Lokführer, Piloten, Busfahrer, Ärzte)

Wie unterscheiden sich arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen?

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge handelt es sich um keine Eignungsuntersuchung. Der Mitarbeiter wird im Rahmen der Vorsorge über Gesundheitsgefahren bei der Arbeit informiert und beraten. Zum Teil umfasst die arbeitsmedizinische Vorsorge auch medizinische Untersuchungen.

Wer darf Eignungsuntersuchungen durchführen?

Grundlage für Eignungsuntersuchungen sind individuell oder kollektivvertragliche Regelungen wie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge. Es gibt keine Rechtsvorschriften, die bestimmte fachliche Qualifikationen des Arztes oder der Ärztin fordern.

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Wann muss man einen Betriebsarzt haben?

Vor der Frage ab wie vielen Mitarbeitern ein Betriebsarzt bestellt werden muss, steht früher oder später jedes Unternehmen. Die Antwort ist kurz und knapp: Ab einem Angestellten ist die Betreuung durch einen Betriebsarzt Pflicht.

Was soll durch eine arbeitsmedizinische Vorsorge sichergestellt werden?

Durch eine Eignungsuntersuchung soll sichergestellt werden, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für diese bestimmte Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. Im Vordergrund steht dabei die Verringerung der Gefährdung des Mitarbeiter/der Mitarbeiterin oder Dritter.

Welches Ziel hat die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Ziel der arbeitsmedizinischen Untersuchung ist der Schutz Ihrer Gesundheit, die Vorbeugung und Früherkennung von berufsbedingten Erkrankungen, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bei bereits vorliegenden Erkrankungen und die Beratung bei Prozessen der Wiedereingliederung.

Wer darf eine arbeitsmedizinische Betreuung durchführen?

Nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) darf der Arbeitgeber für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nur Ärztinnen und Ärzte beauftragen, die Facharzt für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führen.

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Wer darf G25 durchführen?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge G25 im Überblick: Die G25-Untersuchung ist freiwillig. Sie darf nur von einem Betriebsarzt durchgeführt werden. Die Untersuchungsergebnisse der G25-Untersuchung dürfen nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber übermittelt werden.

Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine medizinische Untersuchung?

Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft. Die medizinische Untersuchung ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet ärztliche Untersuchung zu verlangen?

Der Arbeitgeber verlangt ärztliche Untersuchung – das sind Ihre Rechte. Ein Arbeitnehmer ist eindeutig nicht verpflichtet, den Arzt des Vertrauens des Arbeitgebers aufzusuchen und sich untersuchen zu lassen. Arbeitgeber versuchen zwar immer wieder, die Krankheit herauszubekommen. Dies dürfen Sie jedoch nicht.

Was ist Voraussetzung für die medizinische Untersuchung?

Voraussetzung für die medizinische Untersuchung ist zunächst, dass der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei privat versicherten Arbeitnehmern fehlt eine entsprechende Möglichkeit. Der Arbeitgeber ist dann auf Hausbesuche und sonstige Kontrollen beschränkt, wobei die Rechte des Betriebsrats zu beachten sind.

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Ist die medizinische Untersuchung zwingend für die AU-Bescheinigung erforderlich?

Die medizinische Untersuchung ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann weiterhin mit anderen Mitteln und im Wege eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern.