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Hat Mieter Recht auf Zweitschlussel?

Hat Mieter Recht auf Zweitschlüssel?

Jedem Mieter steht ein Wohnungsschlüssel zu Sperrt der Wohnungsschlüssel nicht gleichzeitig die Haustür auf, benötigt der Mieter noch zusätzliche Schlüssel für diese Tür. Wer alleine mietet, hat Anspruch auf zwei Schlüssel. Er muss die Möglichkeit haben, einen Notfallschlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen.

Hat Vermieter Recht auf Wohnungsschlüssel?

Der Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehören nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Der Vermieter darf auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zur Wohnung behalten.

Welche Rechte haben Mieter und Wohnungsschlüssel?

Haustür- und Wohnungsschlüssel Welche Rechte Mieter haben. Der Mieter ist für die erhaltenen Schlüssel verantwortlich. Ein Mieter kann vom Vermieter nicht nur Schlüssel für alle verlangen, die in der Wohnung leben, sondern auch für den Babysitter oder die Pflegekraft.

Was ist bei der Schlüsselfrage noch beachtet?

Was bei der Schlüsselfrage sonst noch beachtet werden muss. Der Mietvertrag ist unterschrieben, jetzt steht die Wohnungsübergabe an. Dazu gehört auch, dass der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel überreicht: für den Briefkasten, die Haus- und Wohnungstür, den Keller und eventuell die Garage.

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Warum muss der Vermieter alle Schlüssel zurückgeben?

Beim Auszug aus der Wohnung muss der Mieter alle Schlüssel zurückgeben, auch die auf eigene Kosten angefertigten. „Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für zusätzlich angefertigte Schlüssel“, erklärt Engel-Lindner. Möchte der Vermieter die zusätzlichen Schlüssel nicht behalten, sollten sie vernichtet werden.

Wie muss der Vermieter über einen Haustürschlüssel informiert werden?

Dem Vermieter muss dabei keine Liste mit Namen und Adressen derjenigen überreicht werden, die über einen Haustür- und Wohnungsschlüssel verfügen. Nach Angaben von Engel-Lindner muss der Vermieter nur über die Anzahl der vorhandenen Schlüssel informiert werden, vor allem bei zusätzlich angefertigten Exemplaren.