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Hat man das Recht Polizisten zu filmen?

Hat man das Recht Polizisten zu filmen?

Betroffene oder Passanten filmen, was vor Ort passiert. Sie wollen dokumentieren – für alle Fälle. Allerdings, wer Polizeieinsätze filmt, dem droht Strafverfolgung. Polizei und Staatsanwaltschaft stützen sich dabei seit noch nicht allzu langer Zeit auf § 201 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Ist es erlaubt ein bei einer Straftat zu filmen?

Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

Ist das filmen von Personen erlaubt?

Recht am eigenen Bild – das steht im Gesetz Schon fürs bloße Knipsen gilt: Sie dürfen nur Menschen fotografieren oder filmen, die damit auch einverstanden sind. Wer Foto- oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlicht, dem droht sogar eine Strafe.

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Wann sind heimliche Tonaufnahmen erlaubt?

Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich: Heimliche Aufnahmen sind nicht erlaubt und unter bestimmten Bedingungen sogar strafbar. Das Strafgesetzbuch zählt dazu Bildaufnahmen von Menschen in „einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“. Dazu zählen zum Beispiel Umkleidekabinen oder Schultoiletten.

Wie lange dauert die Strafe der Beleidigung?

Die Strafe der Beleidigung besteht mithin in einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. bis zu zwei Jahren, sofern eine Beleidigung in tätlicher Form erfolgt ist. Folglich handelt es sich bei dem Delikt um ein sogenanntes Vergehen.

Wie ist die Beleidigung im StGB verankert?

Im StGB ist die Beleidigung in § 185 gesetzlich verankert. In der Gesetzesnorm heißt es: Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist das Filmen von Polizeieinsätzen erlaubt?

Tatsächlich sei das Filmen von Polizeieinsätzen nämlich erlaubt, meint Vehren. “Polizisten sind in solchen Fällen Personen der Zeitgeschichte”, sagt er. Seine Grenzen finde das Filmen aber dann, wenn das nicht öffentlich gesprochene Wort aufgezeichnet und veröffentlicht werde – etwa zwischen einem Polizisten und einem Beschuldigten.

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Ist die Löschung von Polizeibeamten im Internet möglich?

Es reicht nicht aus, dass generell solche Aufnahmen von Polizeibeamten häufig im Internet veröffentlicht sind (Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 13.03.2012 – 2 K 373/11 Me ). Setzt die Polizei die Löschung durch, obwohl die Aufnahmen zulässig waren, kann dies von den Verwaltungsgerichten festgestellt werden.