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Hat die SBV ein Recht auf ein eigenes Buro?

Hat die SBV ein Recht auf ein eigenes Büro?

Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 96 Abs. 9 SGB IX grundsätzlich keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung eigener Räume und Sachmittel. 19.07.2012 – 10 TaBV 13/12) stellt das LAG Kiel heraus, dass die Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich keinen Anspruch auf eigene Räume hat.

Wann ist die SBV verhindert?

Verhinderung ist auch gegeben, wenn die VP zwar im Betrieb oder in der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Tätigkeit nicht erreichbar ist, z. B. weil sie eine andere Angelegenheit aus dem Aufgabenkatalog des § 178 SGB IX wahrnimmt. Verhindert ist die VP auch dann wenn diese krank oder Urlaub hat.

Was sind die Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung?

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern. Sie vertritt deren Interessen in dem Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

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Wer muss eine Schwerbehindertenvertretung haben?

Schwerbehindertenvertretung ( SBV ) Eine Schwerbehindertenvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „nicht nur vorübergehend“, das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX ).

Ist die Schwerbehindertenvertretung Teil des Betriebsrates?

Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Betriebsrates und dessen Ausschüssen (§ 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und § 32 BetrVG). 4 Satz 1 SGB IX). Die Schwerbehindertenvertretung nimmt beratend an den Sitzungen teil.

Wann muss ein schwerbehindertenvertreter gewählt werden?

Eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) und mindestens eine Stellvertretung muss in allen Betrieben oder Dienststellen gewählt werden, in denen wenigstens fünf (schwer-)behinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Die SBV-Wahl ist also Pflicht!

Wann muss die SBV informiert werden?

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

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Wann ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen?

Bei Versetzungen und Kündigungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung beteiligen. Das gleiche gilt für Menschen mit Behinderung, die das Arbeitsamt auf Antrag mit schwerbehinderten Personen gleichgestellt hat.

Was passiert wenn es keine Schwerbehindertenvertretung gibt?

Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung gewählt, so kann das zuständige Integrationsamt zu einer Versammlung schwerbehinderter Menschen zum Zweck der Vorbereitung einer Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Wahl eines Wahlvorstandes) einladen (§ 177 Absatz 6 Satz 4 SGB IX).

Wer kann Schwerbehindertenbeauftragter werden?

Wählbar sind alle nicht nur vorübergehend Beschäftigten – auch nicht behinderte Menschen – mit Ausnahme leitender Angestellter und Inklusionsbeauftragte, wenn sie am Wahltag volljährig sind und dem Betrieb schon mindestens sechs Monate angehört haben, sofern sie für den Betriebsrat oder Personalrat wählbar sind.

Wann muss Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden?

Kann man als Schwerbehinderter versetzt werden?

Versetzung ist stets nur die tatsächliche Veränderung des Arbeitsbereichs. Jede Versetzung eines schwerbehinderten Menschen ist eine Entscheidung des Arbeitgebers, bei der gemäß § 178 Absatz 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen ist.

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Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine örtliche SBV?

Die rechtlichen Voraussetzungen finden sich in den §§ 176 ff. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Gibt es in einem Betrieb oder einer Dienststelle mindestens fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte behinderte Personen, so ist eine örtliche SBV zu wählen ( § 177 Abs. 1 SGB IX).

Welche Stellen sind für die Zusammenarbeit mit der SBV zuständig?

Die folgende Übersicht zeigt Stellen, die für eine Zusammenarbeit mit der SBV in Frage kommen oder als Informationsquellen kontaktiert werden können. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen. Arbeitgeber. Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers (§ 181 SGB IX) Betriebsrat. Betriebsarzt. Fachkraft für Arbeitssicherheit. Personalrat.

Welche Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung?

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Die SBV hat nach § 178 Abs. 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Wie können Betriebe mit schwerbehinderten Menschen zusammengefasst werden?

Betriebe, in denen weniger als fünf schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen beschäftigt werden, können gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX für die Wahl mit anderen, räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgeberszusammengefasst werden.