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Hat der Vermieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Räumung der Wohnung?
Hat der Vermieter einen Anspruch gegen den Mieter auf Räumung der Wohnung und möchte dieser nicht ausziehen, so kann der Vermieter diesen Anspruch gerichtlich geltend machen. Das Gericht stellt dann fest, dass der Mieter zum Auszug verpflichtet ist. Dieses Urteil stellt zumeist einen sog.
Was ist der Anspruch auf Räumung der Wohnung?
Das ist der Fall, wenn dem Vermieter tatsächlich ein Anspruch auf Räumung der Wohnung gegen den Mieter zusteht. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Räumungsklage eine berechtigte Kündigung zu Grunde liegt. Unterschieden wird hierbei zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung des Vermieters.
Was sind die Voraussetzungen einer Räumungsklage?
Voraussetzungen einer Räumungsklage. Eine Räumungsklage des Vermieters ist nur erfolgreich, wenn sie auch begründet ist. Das ist der Fall, wenn dem Vermieter tatsächlich ein Anspruch auf Räumung der Wohnung gegen den Mieter zusteht. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Räumungsklage eine berechtigte Kündigung zu Grunde liegt.
Kann der Vermieter zu einer Räumungsklage kommen?
Sofern der Vermieter zu Recht gekündigt hat, sollten Sie es nicht zu einer Räumungsklage kommen lassen. Obsiegt der Vermieter vor Gericht, können Ihnen sämtliche Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Die Räumungsklage ist nur begründet, wenn eine berechtigte Kündigung vorliegt.
Wie kann der Vermieter eine freiwillige Räumung verklagen?
Der Vermieter kann den Mieter nach der Kündigung des Mietverhältnisses auf Räumung der Wohnung verklagen, wenn eine freiwillige Räumung nicht erfolgt. Dem Mieter kann nach der ordentlichen oder fristlosen Kündigung des Mietvertrages eine angemessene Räumungsfrist eingeräumt werden.
Kann der Vermieter eine Räumung aufschieben?
Mieter können bei einem Zwangsräumungsbeschluss des Gerichts einen Aufschub beantragen. Droht dem Mieter Obdachlosigkeit, ist eine Räumung aufzuschieben, wenn dies dem Vermieter zumutbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Räumung wegen bspw. Krankheit und Alter des Mieters oder wegen betroffenen minderjährigen Kindern nicht zumutbar ist.