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Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine medizinische Untersuchung?

Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine medizinische Untersuchung?

Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft. Die medizinische Untersuchung ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit.

Ist die Teilnahme an der Untersuchung erforderlich?

Eine Teilnahme an der Untersuchung ist jedoch nicht Voraussetzung für die weitere Arbeit an diesem speziellen Arbeitsplatz. Hat der Arbeitsmediziner jedoch Bedenken, muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen. Wenn der Beschäftigte es wünscht, muss ihm sein Arbeitgeber die Teilnahme an einer Wunschvorsorge ermöglichen.

Was ist die Arbeitsmedizinische Untersuchung in Deutschland?

Die Arbeitsmedizinische Untersuchung weist in Deutschland eine lange Tradition auf und ist Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Außerdem ist sie im Gesetz verankert. Das Ziel dieser Untersuchung liegt darin, eine Beschäftigungsfähigkeit festzustellen.

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Welche Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber verlangen?

Ärztliche Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber nur bei und im Rahmen eines berechtigten Interesses vom Arbeitnehmer verlangen. Die Untersuchung ist daher von vornherein auf die Eignung für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz und dessen Anforderungen zu begrenzen.

Was ist Voraussetzung für die medizinische Untersuchung?

Voraussetzung für die medizinische Untersuchung ist zunächst, dass der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei privat versicherten Arbeitnehmern fehlt eine entsprechende Möglichkeit. Der Arbeitgeber ist dann auf Hausbesuche und sonstige Kontrollen beschränkt, wobei die Rechte des Betriebsrats zu beachten sind.

Kann der Arbeitgeber eine medizinische Untersuchung veranlassen?

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat.

Wer führt die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch?

Wer führt die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch? Die Vorsorgeuntersuchungen dürfen ausschließlich von einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder einem Arzt, der über eine betriebsmedizinische Zusatzqualifikation verfügt, durchgeführt werden.

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Was darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen?

Im Anschluss an die Untersuchung darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber lediglich mitteilen, ob ein Arbeitnehmer für eine bestimmte Arbeitsaufgabe geeignet, eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet ist. Die Mitteilung hat sich also auf das Ergebnis der medizinischen Untersuchung zu beschränken.

Wie darf der Arbeitgeber den Grund der Erkrankung mitteilen?

Danach besteht nur eine Pflicht gegenüber der Krankenkasse den Grund der Erkrankung mitzuteilen. Deshalb gibt es unterschiedliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und für die Krankenkasse (mit Diagnoseschlüssel). Auch die Krankenkasse darf dem Arbeitgeber nicht den Grund der Erkrankung mitteilen.

Kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Wenn Sie schwanger sind und es droht die Gefahr einer Frühgeburt oder Ihr Baby entwickelt sich nicht ordentlich, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Doktor ist dann der Meinung, dass das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Arbeit gefährdet werden könnten.

Wie sollte ein Arztbrief formuliert werden?

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Empfehlungen sollten auch als solche formuliert sein und nicht direktiv wirken. Für die Reihenfolge eines Arztbriefes gibt es keinen festen Standard. Die einzelnen Abschnitte, die wir im Folgenden besprechen, werden je nach Einrichtung unterschiedlich platziert. Wichtig ist jedoch eine klare Gliederung, die schnell zu erfassen ist, z.B.:

Ist der Arbeitgeber verpflichtet ärztliche Untersuchung zu verlangen?

Der Arbeitgeber verlangt ärztliche Untersuchung – das sind Ihre Rechte. Ein Arbeitnehmer ist eindeutig nicht verpflichtet, den Arzt des Vertrauens des Arbeitgebers aufzusuchen und sich untersuchen zu lassen. Arbeitgeber versuchen zwar immer wieder, die Krankheit herauszubekommen. Dies dürfen Sie jedoch nicht.

Kann der Arbeitnehmer die angeordnete amtsärztliche Untersuchung verweigern?

Der Arbeitnehmer kann die angeordnete amtsärztliche Untersuchung aber verweigern, wenn der Arbeitgeber in seinem Schreiben an den amtsärztlichen Dienst überschießende Angaben zu Problemen des Arbeitnehmers bei der Arbeit macht oder Fragen stellt, die über eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit hinausgehen.