Hat das Gericht Zweifel an der einstweiligen Verfügung?
Hat das Gericht Zweifel an dem Antrag des Antragstellers oder für den Fall, dass die einstweilige Verfügung schwerwiegende Folgen für den Antragsgegner hätte, so beraumt das Gericht vor Erlass der einstweiligen Verfügung eine mündliche Verhandlung an und gibt dem Antragsgegner Gelegenheit zur Äußerung.
Wie prüft das Verwaltungsgericht die einstweilige Anordnung?
Das Verwaltungsgericht prüft, wenn es darauf ankommt, von Amts wegen, welche Art der einstweiligen Anordnung beantragt wird ( § 88 VwGO ). Die einstweilige Anordnung ermöglicht nur vorläufige Sicherungen oder Regelungen. Die endgültige Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch wird erst im Hauptsacheverfahren getroffen.
Wie kann das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen?
Das Gericht kann in dringenden Fällen eine Einstweilige Verfügung auch erlassen, ohne den/die Gewalttäter/in dazu zu befragen. Das Gericht kann auf Antrag des Opfers dem/der Gewalttäter/in auftragen: sich an bestimmten Orten (wie z. B. dem Kindergarten, der Schule, dem Spielplatz des Opfers) nicht aufzuhalten und/oder
Wie kann eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt beantragt werden?
Einstweilige Verfügung zum Allgemeinen Schutz vor Gewalt. von einer Person außerhalb der Wohnung misshandelt oder bedroht wird oder wenn diese Person psychischen Terror ausübt und dem Opfer das weitere Zusammentreffen dadurch unzumutbar macht, kann eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt werden, mit der dem/der Gewalttäter/in der…
Kann der Antragsgegner Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung einlegen?
Wurde die einstweilige Verfügung im Beschlusswege erlassen, so kann der Antragsgegner nach den §§ 936, 924 Abs. 1 ZPO Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen, der jedoch keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Der Widerspruch ist zu begründen und nicht fristgebunden.
Wann erfolgt die Vollziehung der einstweiligen Verfügung?
Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung erfolgt grundsätzlich nach den Regeln der Zwangsvollstreckung. Nach den §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO hat der Antragsteller die einstweilige Verfügung innerhalb eines Monats ab Verkündung des Urteils oder ab Zustellung des Beschlusses an ihn zu vollziehen.
Warum dient die einstweilige Verfügung als Übergangsmaßnahme?
Die einstweilige Verfügung dient grundsätzlich als Übergangsmaßnahme, die Schaffung vollendeter Tatsachen bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache).