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Haben wir moralische Pflichten gegenuber Tieren?

Haben wir moralische Pflichten gegenüber Tieren?

In einer klar vorgetragenen, von Kants Moralphilosophie und einer Theorie des Guten nach Aristoteles ausgehenden Argumentation gelangt sie zu weitreichenden Schlussfolgerungen: Menschen sind nicht wichtiger als Tiere, und unsere moralische Natur macht uns Tieren auch nicht überlegen.

Haben Tiere Pflichten?

Auch wenn Tiere nicht mehr als Sachen gelten, haben sie keine eigentlichen Rechte und Pflichten, die juristisch durchsetzbar sind. Sie werden auch nicht auf die gleiche juristische Ebene wie Menschen gestellt. Tiere bleiben vielmehr Vermögenswerte, die im Eigentum oder Besitz von Personen stehen können.

Wie bleibt die Legitimation der Tiere in Anspruch zu nehmen?

Die Legitimation, Leistungen und Leben der Tiere in Anspruch zu nehmen, bleibt innerhalb der Klammer des Auftrags zu einer Herrschaft in liebender Sorge und hegendem Bewahren. Dies zeigt sich in den einschlägigen biblischen Texten schon am Verbot des Blutgenusses 1.Mose 9,4, das von Juden und Moslems bis heute eingehalten wird.

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Kann man das Tier als verpflichtende Subjekt haben?

Gegen das Tier als ein verpflichtendes Subjekt – also ein Subjekt, das uns verpflichtet und damit auch sich selbst uns gegenüber verpflichtet – kann man die Pflicht der Verantwortung für Tiere (d. h. den Verantwortungsgegenstand) selbstverständlich nicht haben. Es gibt hier keine Wechselseitigkeit.

Was ist die Art und Weise der Nutzung von Tieren?

Die Art und Weise der Nutzung von Tieren wird auch heute noch überwiegend durch ein anthropozentrisches Weltbild geprägt. Es entwickelte sich unter dem Einfluss monotheistischer Religionen (z.B. Christentum, Islam) und unter der Annahme, dass Vernunft ein Privileg des Menschen sei.

Warum werden Mensch-Tier-Unterschiede nicht eingeebnet?

Die Mensch-Tier-Unterschiede werden nicht eingeebnet, sondern beachtet: Das Tier ist nicht nur wegen seiner Nähe zum Menschen und nach Maßgabe seiner Menschenähnlichkeit zu akzeptieren, sondern gerade auch in seiner Andersartigkeit, die nicht als abwertender Mangel zu verstehen ist.