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Haben Mieter Mitspracherecht?

Haben Mieter Mitspracherecht?

Mieter haben kein Mitspracherecht „Allein der Vermieter entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang das Mietshaus oder die Wohnung modernisiert werden“, erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB). Ein Mitspracherecht haben Mieter hier nicht. Und: Mieter müssen Modernisierungen in der Regel dulden.

Ist der Mieter der Eigentümer der Wohnung?

Unterschied zwischen Besitz und Eigentum Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben (BGB; § 854). Ein Mieter ist demzufolge Besitzer einer Immobilie, der Vermieter Eigentümer.

Was für Rechte hat ein Vermieter?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

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Was ist Voraussetzung für die Kündigung einer Mietwohnung?

Als Voraussetzung für die Kündigung verlangen die Gerichte, dass der Vermieter eine erhebliche Gefährdung der Mietwohnung nachweisen kann: Das Verwahrlosen der Wohnung muss also zu einem Schaden bei dem Vermieter führen können.

Was ist eine erhebliche Gefährdung der Mietwohnung?

Erhebliche Gefährdung der Mietwohnung durch Verwahrlosung. Als Voraussetzung für die Kündigung verlangen die Gerichte, dass der Vermieter eine erhebliche Gefährdung der Mietwohnung nachweisen kann: Das Verwahrlosen der Wohnung muss also zu einem Schaden bei dem Vermieter führen können.

Was verletzt Vermieter in der Mietwohnung?

Rechtlich gesehen verletzt ein Mieter, der seine Wohnung verwahrlosen lässt, seine Obhuts- und Sorgfaltspflicht aus dem Mietvertrag. Für den Vermieter bedeutet das, er kann den Mieter wegen Verwahrlosung und Vermüllung der Mietwohnung abmahnen und den Mietvertrag kündigen. Lesen Sie hier was Sie als Vermieter tun können.

Wie muss der Vermieter für die Kosten aufkommen?

Für die Kosten muss der Mieter aufkommen. Der Vermieter hat hier einen Schadensersatzanspruch, den er auch gegenüber einem Betreuer des Mieters oder den Erben geltend machen kann. Wichtig ist lediglich, dass der Vermieter den Mieter bezüglich der Kosten in Verzug gesetzt hat.

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