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Haben Grosseltern Anspruch auf Elterngeld?

Haben Großeltern Anspruch auf Elterngeld?

In besonderen Fällen können Sie auch Elterngeld bekommen als Großeltern, Urgroßeltern, Tante oder Onkel, Bruder oder Schwester. Voraussetzung ist, dass beide Eltern das Kind nicht selbst betreuen können aufgrund einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod.

Was sind die Großeltern?

Rechtlich gesehen sind Großeltern Verwandte zweiten Grades (zwei „vermittelnde Geburten“). Sobald eine Person eigene Kinder und Kindeskinder (Enkel) hat, ist sie selber ein Großelternteil. Die Großeltern werden in vater- und in mutterseitig unterschieden (patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft).

Wer kann Elternzeit in Anspruch nehmen?

Elternzeit können Eltern in Anspruch nehmen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Auch Auszubildende oder Eltern, die geringfügig, befristet oder in Heimarbeit beschäftigt sind, haben Anspruch auf Elternzeit.

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Wie kann eine Großelternzeit geltend gemacht werden?

Januar 2009 auch von Großeltern geltend gemacht werden – als sogenannte Großelternzeit. Dies kann jedoch nicht ohne weiteres beansprucht werden. Im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ heißt es im § 15, Absatz 1a: 2. ein Elternteil des Kindes sich in einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18.

Ist die Elternzeit für die Großeltern möglich?

Nein, für die Großelternzeit ist keine Ersatzzahlung in Form von Elterngeld vorgesehen. Anbei finden Sie eine Zusammenfassung über die Elternzeit bei den Großeltern: welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie diese geltend gemacht werden kann. Berechnen Sie hier kostenlos Ihre Elternzeit!

Wie können Großeltern eine Elternzeit beanspruchen?

Damit die Großeltern eine Elternzeit beanspruchen können, müssen sie geltende Bedingungen erfüllen. Möchten (künftige) Großeltern in Elternzeit gehen, dann gelten hierfür zunächst die gleichen Rahmenbedingungen wie für die normale Elternzeit auch.

Wann muss eine Großelternzeit genehmigt werden?

Eine Großelternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt und genehmigt werden, empfohlen sind mindestens sieben Wochen vor geplantem Beginn – wenn das Kind zwischen drei und acht Jahren alt ist, dreizehn Wochen vorher.

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