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Habe ich ein Widerrufsrecht bei einem Mietvertrag?

Habe ich ein Widerrufsrecht bei einem Mietvertrag?

Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist.

Was versteht man unter leistungsbetrug?

Leistungsbetrug liegt dann vor, wenn jemand eine Leistung verspricht, sich eine Anzahlung zahlen läßt oder Vorauskasse verlangt, und dann die Leistung nicht erbringt. Eine Unterform ist der Sozialleistungsbetrug. Das betrügerische Erlangen von Leistungsansprüchen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Kann der Vermieter vor Einzug kündigen?

Vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht liegt vor: Rücktritt jederzeit vor Einzug durch beide Seiten möglich. Rücktritt durch Mietaufhebungsvertrag: jederzeit im gegenseitigen Einverständnis möglich.

Ist der Vermieter verpflichtet die Miete alleine zu bezahlen?

Und der Vermieter ist keineswegs verpflichtet, eine der Parteien aus dem Vertrag zu entlassen. In der Regel wird er sich zumindest davon überzeugen, dass der verbleibende Mieter die Miete auch alleine bezahlen kann. Im besten Fall bietet er dann eine Aufhebungsvereinbarung an.

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Ist der Vermieter frei einen neuen Mietvertrag zu schließen?

Dem Vermieter steht es dann frei einen neuen Mietvertrag mit einem geeigneten Nachmieter zu schließen. Bei der direkten Vertragsübernahme sparen sich Vermieter und Mieter einen Schritt, in dem sie den aktuellen Vertrag nicht erst beenden, sondern von einem Dritten übernehmen lassen.

Kann der Vermieter die Miete alleine entlassen werden?

Der Partner, der geht, will normalerweise auch aus dem Mietvertrag entlassen werden. Aus gutem Grund. Auch wenn der oder die Ex die Miete künftig alleine stemmt, bleibt man dem Vermieter gegenüber in der Pflicht.

Kann man sich durch einen Vertrag mit dem Vermieter absichern?

Natürlich kann man versuchen, sich durch einen Vertrag mit dem Ex-Partner oder Mitbewohner abzusichern. Das muss man dann aber untereinander regeln, dem Vermieter sind solche Abmachungen egal. Also raus aus dem Vertrag. Aber wie?