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Für wen gilt die Whistleblower Richtlinie?
Unternehmen ab 50 bzw. Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter:Innen sind nach der EU Whistleblower Richtlinie verpflichtet ein Hinweisgebersystem einzurichten. Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten und Dritte dürfen seit dem 17. Dezember 2021 „Alarm schlagen“ und genießen diesbezüglich weitgehenden Schutz.
Wer muss Whistleblower Richtlinie umsetzen?
Kommunen ab 10.000 Einwohnern und öffentliche Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen Ende des Jahres die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen und ein internes Hinweisgebersystem einrichten. Zudem sollten sie Vorkehrungen treffen, um Hinweisgeber vor denkbaren Repressalien zu schützen. Bis zum 17.
Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Der Schutz gilt für die hinweisgebende Person selbst, aber auch für die Personen, die in der Meldung beschuldigt werden oder auf andere Art von der Meldung betroffen sind. Zusätzlich sind nach § 33 HinSchG Personen geschützt, die die hinweisgebende Person bei der Meldung vertraulich unterstützt haben.
Was versteht man unter Whistleblower?
Ein Whistleblower (im deutschen Sprachraum zunehmend auch Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker) ist der Anglizismus für eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht.
Wann wird die Whistleblower-Richtlinie umgesetzt?
Whistleblower-Richtlinie) ist von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Da der Gesetzesentwurf des BMJV keine Mehrheit gefunden hat, wird die Umsetzung der Richtlinie daher in der nächsten Legislaturperiode erfolgen müssen. Er wird voraussichtlich nicht mehr fristgemäß sein.
Was ist das Whistleblowing Gesetz?
Dieses Gesetz trifft erstmals auch Regelungen zum sog. „Whistleblowing”. Genau diese Regelung hat es für Unternehmen in sich! Ziel des GeschGeh ist grundsätzlich der Schutz geheimer Unternehmensinformationen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung.
Wie soll ein Whistleblower geschützt werden?
Der Gesetzesvorschlag übernimmt dabei allerdings einen erweiterten Schutz, der die EU-Richtlinie vorschreibt und auf den sich Arbeitnehmer berufen können sollen. So sollen Whistleblower nicht nur vor einem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt sein oder vor Abmahnungen.
Wie beurteilt die Rechtsprechung das Whistleblowing?
Derzeit beurteilt die Rechtsprechung die Zulässigkeit des Whistleblowings anhand einer Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und dem berechtigten Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin an der Offenlegung der Information.