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Fur welche Angelegenheiten steht die Rechtsberatung?

Für welche Angelegenheiten steht die Rechtsberatung?

Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung (§ 2 Abs. 1 BerHG). Beratungshilfe wird grundsätzlich für sämtliche Rechtsangelegenheiten gewährt, jedoch für Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts ausschließlich in Form der Beratung (§ 2 Abs. 2 Satz 3 BerHG).

Was umfasst der Beratungshilfeschein?

Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen. Kein Anspruch auf Beratungshilfe besteht natürlich, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Sie in Anspruch nehmen können.

Wie kann die Rechtshilfe abgedeckt werden?

Dabei werden unterschiedliche Bereiche durch die Rechtshilfe abgedeckt für die dann entsprechende Kontaktdaten verfügbar sind. Grundsätzlich kann Rechtshilfe über E-Mail, Telefon oder persönliche Beratung gewählt werden. Die Preise für die entsprechenden Leistungen werden von der Verbraucherzentrale auf der Homepage transparent aufgeführt.

Was ist ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe?

Berechtigungsschein für Beratungshilfe Sie haben einen Rechtsanspruch gem. § 6 Beratungshilfegesetz auf Ausstellung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Das Amtsgericht stellt ihn auf Ihren Antrag aus, wenn eine Beraung bzw.

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Was ist eine Rechtshilfe?

Rechtshilfe ist die Vornahme einer Amtshandlung durch ein Gericht, welches auf Ersuchen eines anderen, mit einer Rechtssache befassten Gerichtes, tätig wird. Sie finden hier Informationen sowohl zur interkantonalen Rechtshilfe als auch zur internationalen Rechtshilfe.

Was bedeutet die Bezeichnung Rechtsbeihilfe?

Die Bezeichnung Rechtsbeihilfe (auch: Rechtsberatungshilfe oder Beratungshilfe) bezieht sich auf eine Sozialleistung in Deutschland nach dem Beratungshilfegesetz [ BerHG ], durch welche die Kosten für eine Rechtsberatung und/oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt ganz oder zumindest teilweise übernommen werden.