Inhaltsverzeichnis
- 1 Bis wann muss man aus der Wohnung ausgezogen sein?
- 2 Wie können Mietverhältnisse beendet werden?
- 3 Kann der Verstorbene Mieter das Mietverhältnis fortsetzen?
- 4 Kann der Vermieter die Mietsache nicht zurück verlangen?
- 5 Ist der neue Mieter schon eingezogen?
- 6 Was ist wenn der Vormieter nicht rechtzeitig auszieht?
- 7 Ist ein befristeter Mietvertrag einmalig?
- 8 Ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags erforderlich?
Bis wann muss man aus der Wohnung ausgezogen sein?
Gut zu wissen: Schlägt der Vermieter einen Termin vor dem Ende Ihres Mietvertrags vor, etwa den 25. des Monats, müssen Sie dies nicht akzeptieren. Zum Auszug verpflichtet sind Sie erst an dem Tag, an dem Ihr Mietvertrag endet, um 24 Uhr.
Wie können Mietverhältnisse beendet werden?
Die Kündigung stellt das Standardinstrument dar, um ein Mietverhältnis zu beenden. Ihre Erklärung bedarf der Schriftform (§ 568 BGB), eine mündliche Kündigungserklärung ist unwirksam. Das Gesetz unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.
Was kann ich tun bei einer Räumungsklage?
Tipp! Der Mieter kann die Räumungsklage und damit die Zwangsräumung abwenden, indem er seine Schulden bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage bezahlt. Der Zahlungsausgleich macht die außerordentliche Kündigung unwirksam.
Kann der Verstorbene Mieter das Mietverhältnis fortsetzen?
Bewohnte der verstorbene Mieter die Wohnung allein bzw. treten die überlebenden Mieter nicht in das Mietverhältnis ein, müssen die Erben es gemäß § 564 BGB mit dem Vermieter fortsetzen.
Kann der Vermieter die Mietsache nicht zurück verlangen?
Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete auch weiterhin bis zur Rückgabe verlangen. Diese Vorschrift stellt eine erheblich Erleichterung für die Durchsetzung entsprechender Ansprüche für den Vermieter dar.
Kann der alten Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen?
Sobald dem alten Mieter die Wohnung durch Zutun vom Vermieter nicht mehr zum Wohnzweck zur Verfügung steht, ist er nicht mehr zur Mietzahlung verpflichtet. Er kann schließlich die Wohnung nicht mehr nutzen, weswegen das Mietverhältnis mit den Rechten und Pflichten vorzeitig endet.
Ist der neue Mieter schon eingezogen?
Dann muss sich der Vermieter die Miete des neuen Mieters anrechnen lassen; ist der neue Mieter schon eingezogen entfällt die Miete für den alten Mieter, da er die Wohnung nicht mehr nutzen kann.
Was ist wenn der Vormieter nicht rechtzeitig auszieht?
Wenn also der Mietvertrag endet und der Vormieter nicht auszieht, muss der Vermieter alles rechtlich mögliche tun, um dem Nachmieter die Wohnung zu verschaffen, ansonsten handelt er schuldhaft. Aber mehr als eine Räumungsklage wird kaum möglich sein.
Hat der Vermieter den Mietvertrag verliert?
Verliert an als Vermieter den Mietvertrag hat das grds. keine Folgen für Bestand des Mietverhältnisses oder den vereinbarten Inhalt. Konsequenzen hat der Verlust des Mietvertrages nur dann, wenn der Vermieter einen bestimmten (zu seinen Gunsten) vereinbarten Inhalt nachweisen will.
Ist ein befristeter Mietvertrag einmalig?
Besondere Vorsicht ist für den Vermieter geboten, wenn der Mietvertrag ausläuft. Wird nämlich ein befristeter Mietvertrag (im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG) nach Ablauf der Befristung nicht vertraglich verlängert oder aufgelöst, gilt dieser gemäß § 29 MRG einmalig als auf drei Jahre verlängert.
Ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags erforderlich?
Der Abschluss eines neuen Mietvertrags ist dabei nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist auch bei der Verlängerung die Mindestbefristung von drei Jahren einzuhalten, andernfalls mangels gültiger Befristung wieder ein unbefristeter Mietvertrag vorliegen würde. Besondere Vorsicht ist für den Vermieter geboten, wenn der Mietvertrag ausläuft.
Ist ein neuer Mietvertrag notwendig?
Wird ein neuer Mietvertrag bei Eigentümerwechsel notwendig? Der Mieter sollte keinen neuen oder abgeänderten Mietvertrag unterschreiben. Und er sollte auch keine mündlichen Zugeständnisse zu Änderungen am Mietvertrag machen. Denn auf Anpassungen oder Erneuerung des alten Mietvertrages hat der neue Wohnungsbesitzer kein Recht.