Menü Schließen

Bis wann habe ich Zeit nach der Geburt einen Namen zu geben?

Bis wann habe ich Zeit nach der Geburt einen Namen zu geben?

Sie müssen Ihr Kind zwar innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim Standesamt anmelden, wenn Sie aber bis dahin keinen Namen festgelegt haben, können Sie ihn innerhalb eines Monats nach der Geburt nachliefern. Vom Standesamt bekommen Sie dann zunächst nur eine Geburtsbescheinigung und keine Geburtsurkunde.

Was muss man bei einer Namensänderung tun?

Um nach der Eheschließung auf dem Personalausweis euren Nachnamen ändern zu lassen, benötigt ihr folgende Unterlagen: die Eheurkunde. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine Bescheinigung über den Namenswechsel vom zuständigen Standesamt. euer alter Ausweis.

Was ist für die Änderung der Geburtsurkunde notwendig?

Für die Änderung der Geburtsurkunde ist ein Notar sowie das Familiengericht notwendig. Der Notar trägt den Änderungswunsch des Nachnamen des Kindes dem Familiengericht vor, wenn zunächst die leibliche Mutter damit einverstanden ist.

LESEN SIE AUCH:   Wann sollte man Hund kastrieren?

Was ist eine beglaubigte Geburtsurkunde?

Geburtsurkunde, Abschrift aus dem Geburtsregister oder Abstammungsurkunde. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister benötigen Sie für Passanträge, für die Rentenversicherung und auch für die Anmeldung der Eheschließlung. Bei der Anmeldung der Eheschließung darf sie meistens nicht älter als sechs Monate sein.

Was ist eine Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, welches nicht so einfach geändert werden kann. Auf diesem Dokument sind alle wichtigen Daten des Kindes gespeichert, welche zur Zeit der Anmeldung des Kindes beim Standesamt bekannt waren. Diese zu ändern ist nur in einigen wenigen Fällen möglich.

Wie trägt der Notar den Nachnamen des Kindes vor?

Der Notar trägt den Änderungswunsch des Nachnamen des Kindes dem Familiengericht vor, wenn zunächst die leibliche Mutter damit einverstanden ist. Weiterhin muss der Antragsteller, also der neue Partner, mit der Übertragung aller Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber einverstanden sein.