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Bei welcher Krankheit zahlt die Reiserucktrittsversicherung?

Bei welcher Krankheit zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Prinzipiell werden alle Krankheiten anerkannt, die unerwartet auftreten und eine Reise unmöglich machen. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen zählen nicht dazu, eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt.

Was benötigt man bei Reiserücktritt?

Neben der Stornorechnung reichen Sie ein Schadenformular, die Bestätigung der Reisebuchung, eine Kopie des Versicherungsscheins und ein Nachweis über den Versicherungsfall ein. Nachweise sind etwa ein Arbeitsvertrag, ein ärztliches Attest oder eine Sterbeurkunde.

Was tue ich bei Reiseabbruch?

Ein Reiseabbruch ist ein Schadenereignis, für das Ihre Reiseversicherung aufkommt. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die finanziellen Folgen, wenn Sie einen Urlaub nicht wie geplant beenden konnten. Im Gegensatz zum Reiserücktritt kommt die Reiseabbruchversicherung dann ins Spiel, wenn Sie bereits auf Reisen sind.

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Wann muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur aus versicherten Gründen, die unerwartet eintreten. Das sind etwa eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft oder der Tod naher Angehöriger.

Welche Reiseversicherung schützt sie vor Stornokosten?

Die Allianz Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten können. Reiserücktrittsversicherung einmalig oder für ein Jahr. Jetzt abschließen!

Ist der Versicherungsschutz für eine besonders teure Reise möglich?

Ohne einen geeigneten Versicherungsschutz, der im Schadensfall die Voraus- oder Anzahlungen sowie die entstandenen Stornogebühren für die nicht angetretene Reise übernimmt, können dem Betroffenen hohe Kosten entstehen. Dies gilt besonders dann, wenn es sich bei dem gebuchten Urlaub um eine besonders teure Reise handelt.

Was leisten sie bei der Reiserücktrittsversicherung?

Ihre Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihren Urlaub nicht wie geplant antreten können. Wir leisten weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird.

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Was gilt bei der reiseabbruchsversicherung?

Das gilt auch, wenn während eurer Reise ein naher Angehöriger verstirbt oder schwer erkrankt. Entgegen des Namens haftet die Reiseabbruchsversicherung aber nicht nur, wenn der Urlaub abgebrochen werden muss. Auch bei einer Verlängerung aus zwingenden Gründen greift sie ein.