Inhaltsverzeichnis
Sind Rennräder für den Straßenverkehr zugelassen?
“ Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Radsportler generell die Fahrbahn benutzen dürfen. Das stimmt nicht. Auch beim Training müssen benutzungspflichtige Radwege befahren werden.
Sind Fahrräder Fahrzeuge im Sinne der StVO?
Fahrräder sind Fahrzeuge. Sie gehören demzufolge auf die Fahrbahn (§ 2 StVO. Fußwege sind tabu, es sei denn, sie sind durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ freigegeben. In dem Fall gilt jedoch Schrittgeschwindigkeit und besondere Vor- und Rücksicht gegenüber Fußgängern.
Ist eine Klingel am Rennrad Pflicht?
Rennrad und Klingel: Wie steht es um diese Pflicht? Fahrradklingeln ergeben beim Radsport ebenfalls Sinn – sorgen sie doch als Warnzeichen für mehr Wahrnehmung. Auch sie sind vorgeschrieben in der Straßenverkehrsordnung, das gilt grundsätzlich auch für das „Rennvelo“.
Wo müssen Fahrradfahrer absteigen?
Fahren Sie mit dem Rad auf der Fahrbahn, so vorhanden. Das ist die sicherste und schnellste zulässige Variante. Wenn Sie stattdessen absteigen und schieben wollen, sollten Sie das auf einem nahegelegenen Gehweg tun, sofern es ihn gibt und er breit genug ist, so dass andere nicht behindert werden.
Wo kann man mit einem Rennrad fahren?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht keine Unterschiede zwischen Radtypen. Das heißt: Alle Wege, die von Trekking-Räder oder Mountainbikes befahren werden müssen, weil blaue Radwegschilder dies anordnen, sind auch für Rennradfahrer benutzungspflichtig.
Was ist die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad?
Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu. Was gilt bezüglich der Benutzungspflicht bei kombinierten und getrennten Geh- und Radwegen?
Wie haftet der Radfahrer für den Schaden an dem geparkten Wagen?
Hier haftet der Radfahrer für den Schaden an dem geparkten Wagen, da er den vorhandenen Radweg nicht nutzte (LG Hamburg, Urteil vom 30.8.2018, 323 O 79/18). Die Pflicht, einen vorhandenen Radweg zu nutzen, gilt nicht nur für »normale« Fahrräder, sondern beispielweise auch für Renn- oder Liegeräder (BVerwG, Beschluss vom 31.1.2001, 3 B 183/00).
Wie haftet ein Fußgänger für Schäden des Radfahrers?
Das heißt, ein Fußgänger haftet für Schäden des Radfahrers, wenn er den Radweg unaufmerksam überquert und es dadurch zu einer Kollision kommt. Gegenüber Kindern und älteren Menschen ist besondere Rücksichtnahme geboten.
Was ist der Haftungsgrund bei einer Verkehrssicherungspflicht?
Haftungsgrund bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ist nicht die Eröffnung der Gefahrenquelle als solche, sondern das vorwerfbare Unterlassen notwendiger Schutzmaßnahmen (Rotermund/Krafft, Rdn.