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Kann ich meinen Tierheim-Hund zuruckgeben?

Kann ich meinen Tierheim-Hund zurückgeben?

Sollten Sie mit Ihrem Tierheim-Hund also in die Situation kommen, dass Sie ihn zurückgeben möchten, können Sie dies meist problemlos tun. Da beim Tierheim kein Kaufpreis, sondern eine sogenannte „Schutzgebühr“ gezahlt wird, werden Sie diese wohl kaum zurückerhalten.

Was sollten sie beachten vor dem Kauf eines Hundes?

Sie sollten trotzdem darauf achten, zumindest einen schriftlichen Nachweis über die Gesundheit des Hundes zu erhalten. Auch der Impfpass sollte immer vorliegen. Stellt sich dann später heraus, dass der Hund eine Krankheit hat, die schon vor dem Kauf aufgetreten ist, können Sie den Hund zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Wie kann ich meinen Hund wieder abzugeben?

Jedem sollte klar sein, dass er sich hier ein Lebewesen zulegt, das sehr leidet, wenn es seine Bezugspersonen verliert. Und doch gibt es ein paar Situationen, wo es nötig werden kann, den Hund wieder abzugeben. Mit einem professionellen Hundezüchter schließen Sie in der Regel einen schriftlichen Vertrag.

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Kann ein Hund wieder zurückgeschickt werden?

Im besten Fall unterhalten diese Organisationen Pflegestellen in Deutschland. Muss ein Hund wieder zurückgegeben werden, kann er meist auf einer dieser Pflegestellen untergebracht werden. Schwieriger ist es, wenn die Tierschutzorganisation ausschließlich vom Ausland her agiert. Zurückgeschickt werden kann das Tier natürlich nicht.

Wie geht es um Hunde aus dem Tierheim?

Wenn es ums Thema Hunde aus dem Tierheim geht, liest man (leider) häufig die Meinung dass im Tierheim ohnehin nur die auffälligen Hunde landen würden, die alle den ein oder anderen „Schaden“ hätten. Meist sind damit Verhaltensprobleme gemeint.

Wann dürfen sie den Hund rund um die Uhr verwöhnen?

Auf keinen Fall dürfen Sie in den ersten Wochen den Hund rund um die Uhr verwöhnen und umgarnen und ihn dann plötzlich mehrere Stunden alleine lassen. Hunde, die noch nicht stubenrein sind, sollten tagsüber alle zwei Stunden bzw. nach dem Schlafen und Füttern nach draußen gehen.

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Was ist der Umtausch- und Rückgaberecht von Privatleuten?

Umtausch- und Rückgaberecht von Privatleuten. Wenn Sie einen Hund von Privatleuten kaufen, verhält es sich rein rechtlich ähnlich wie beim Züchter. In der Praxis wird allerdings selten ein Kaufvertrag gemacht, wenn jemand von privat einen Hund kauft, zumal der Kaufpreis meistens eher gering ist.