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Wann Mietvertrag abschliessen?

Wann Mietvertrag abschließen?

Wenn Sie als Vermieter einen passenden Mieter für Ihr Objekt gefunden haben, ist der nächste Schritt das Abschließen eines Mietvertrages. Ein geschlossener Mietvertrag lässt sich von Seiten des Vermieters nur unter bestimmten Bedingungen kündigen.

Was muss ich bei einem Mietvertrag beachten?

Checkliste Mietvertrag

  • Ist die vollständige Anschrift des Vermieters im Mietvertrag benannt?
  • Sind die Mietwohnung und mitvermietete Nebenräume wie Keller und Garage genau bezeichnet?
  • Ist die Wohnungsgröße korrekt angegeben?

Wie lange kann man einen Mietvertrag abschließen?

Die typische Mindestmietdauer liegt zwischen 12 und 48 Monaten. Eine Mindestmietdauer ist grundsätzlich rechtens, es gibt aber Ausnahmen. Vorformulierte Kündigungsverzichtsklauseln dürfen Mieter laut BGH-Urteil maximal 4 Jahre an einen Mietvertrag binden.

Was ist ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwisch­en einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter). Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus.

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Wann kommt ein Mietvertrag zustande?

Damit ein Mietvertrag zustande kommt, reicht bereits eine Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins aus. Wenn Sie ein bindendes Mietanbot mit diesen beiden Punkten abgeben und der Vermieter dieses annimmt, ist bereits ein Vertrag zustande gekommen!

Wie kann der Vermieter einen Vertrag auflösen?

Allerdings gilt dieses nicht automatisch beim Mietvertrag. Der Vermieter kann aber selbst entscheiden, ein Widerrufsrecht im Mietvertrag festzulegen, und so das Recht auf Rücktritt vertraglich vereinbaren. In diesem Fall ist es möglich, den Vertrag aufzulösen, sofern der Mieter die Wohnung noch nicht bezogen hat.

Was reicht für den schriftlichen Mietvertrag?

Für den Abschluss des schriftlichen Mietvertrages ist grundsätzlich die Bei­zieh­ung eines Rechtsanwaltes oder Notars keine Voraussetzung. Es reicht jedes Blatt Papier, auf dem der Vermieter und der Mieter die wesentlichen Ver­trags­be­stand­teile festlegen und unterschreiben.