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Wie lange brauchen sie die deutsche Staatsburgerschaft zu behalten?

Wie lange brauchen sie die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten?

Um Ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, benötigen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung. Diese können Sie beantragen, wenn Sie noch enge Verbindungen zu Deutschland haben. Allerdings dauert die Bearbeitungszeit ca. 1 Jahr.

Wie können sie die britische Staatsbürgerschaft beantragen?

Sie können die britische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie: im Vereinigten Königreich geboren wurden. (..unter relativ strengen Bedingungen, die Sie auf der offiziellen Regierungs-Website nachlesen können) Ehepartner eines britischen Staatsangehörigen sind und seit mindestens 3 Jahren in Großbritannien leben.

Was kostet die Verleihung der Staatsbürgerschaft?

Auch ein Übungstest wird dafür online angeboten. Was kostet der Antrag und die Verleihung der Staatsbürgerschaft? Die Staatsbürgerschaft durch Verleihung ist auch mit Kosten verbunden. Die Kosten belaufen sich etwa bei 247,90 bis 867,40 Euro Bundesgebühren plus Landesgebühren.

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Ist der Antrag für die britische Staatsbürgerschaft abgelehnt?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie lediglich die 80 £ für die offizielle Zeremonie zurück. Alle Antragssteller für die britische Staatsbürgerschaft müssen sich einem Einbürgerungstest unterziehen, der ein gewisses Verständnis für die britische Kultur sicherstellen soll.

Welche Staaten haben eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Nur gewisse Ausnahmen erlauben es, in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das gilt für folgende Personenkreise: Daneben erhalten Menschen einen Doppelpass, deren Herkunftsländer es ihnen nicht gestatten, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben. Dazu gehören beispielsweise Iran, Kuba und Marokko.

Wie kann eine österreichische Staatsbürgerschaft erworben werden?

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Art und Weise erworben werden, die in den folgenden Absätzen vorgestellt werden. In den meisten Fällen erwirbt ein Kind die Staatsbürgerschaft durch Abstammung – automatisch und ohne Antrag.