Menü Schließen

Was tun wenn Vermieter Katze verbietet?

Was tun wenn Vermieter Katze verbietet?

Das Wichtigste auf einen Blick

  1. Es ist nicht möglich, die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung grundsätzlich zu untersagen.
  2. Vermieter können vertraglich festlegen, dass die Katzenhaltung einer Genehmigung bedarf.
  3. Ignoriert der Mieter die Klausel hinsichtlich der Genehmigung, kann ihm der Mietvertrag gekündigt werden.

Kann Vermieter nachträglich Katzen verbieten?

Will der Vermieter eine aus seiner Sicht vertragswidrige Tierhaltung verbieten, darf er damit nicht längere Zeit warten. Wenn das Tier die Mitbewohner nachweislich belästigt, beispielsweise durch dauerndes Bellen oder durch Häufchen im Flur und so weiter, kann die Tierhaltung auch noch nachträglich verboten werden.

Kann der Vermieter eine Katze verbieten?

Wenn seine Begründung ausreichend ist, darf der Vermieter Katzen verbieten und sogar die Entfernung des Tieres fordern. Wenn dem nicht nachgekommen wird, kann der Vermieter den Mieter kündigen. Darf Vermieter Katze verbieten: Ja oder Nein?

LESEN SIE AUCH:   Wie viel Schwankung bei Periode ist normal?

Ist der Mieter in der Mietwohnung keine Katze halten darf?

Ist dort im Hinblick auf die individuelle Situation ausdrücklich und individualvertraglich (nicht formularmäßig) verhandelt und vereinbart, dass der Mieter in der Mietwohnung keine Katze halten darf, ist das Tierhaltungsverbot verbindlich.

Kann man eine Katze trotz Verbot im Mietvertrag halten?

Katze trotz Verbot im Mietvertrag halten? Katzen zu halten, in einer Mietwohnung, in der dies nicht gestattet ist, kann durchaus ernste Konsequenzen für den Mieter haben. Verbietet der Mietvertrag eine Katze in der Wohnung, kann eine Missachtung auch als Vertragsbruch ausgelegt werden.

Kann der Vermieter eine Katze oder einen Hund dulden?

Halten andere Mieter bereits eine Katze oder einen Hund, darf der Vermieter einem anderen Mieter die Katzenhaltung nicht willkürlich verbieten und muss alle Mieter gleichbehandeln (LG Berlin WuM 1987, 213; LG Hamburg WuM 1982, 254). Der Vermieter muss ein am Balkon angebrachtes Katzenschutznetz dulden,…