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Wann altes Vogelnest entfernen?

Wann altes Vogelnest entfernen?

Deshalb sollte man mit dem Entfernen eines Nestes oder dem Verschließen einer Nisthöhle in einem Gebäude unbedingt bis in den Herbst warten, also beispielsweise bis in den Oktober oder gar November. Auf gar keinen Fall sollte man die Nester von Bodenbrütern zerstören.

Was tun mit leerem Vogelnest?

Ihre Nester und Gelege zu zerstören oder die Vogel-Eltern beim Brüten zu belästigen, ist verboten. Ohne Genehmigung darf ein Vogelnest nicht ohne weiteres entfernt werden. Auch das Nest an einen anderen Ort zu versetzen ist nicht erlaubt, da der Vogel es nicht wiederfinden würde.

Soll man den Nistkasten nach der ersten Brut reinigen?

Nistkasten: Tipps und Tricks – Reinigung von Nistkästen / Meisenkästen: Nistkästen sollten im Spätherbst nach der Brut oder im Winter regelmäßig gereinigt werden, um das alte Nest zu entfernen und um Parasiten zu vertreiben. Eine gute Zeit dafür ist der Februar, so bleiben Überwinterer ungestört.

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Warum darf ein Vogelnest nicht entfernt werden?

Ein Vogelnest darf auch nicht entfernt und an einer anderen Stelle wieder hingelegt oder -gesetzt werden. Nun kann es gelegentlich vorkommen, dass ein Vogelnest zwar mit Eiern gefüllt ist, weit und breit aber kein brütender Elternteil zu sehen ist.

Welche Ausnahmen gibt es für ein Vogelnest?

Ausnahmen gibt es nicht. Ein Vogelnest darf auch nicht entfernt und an einer anderen Stelle wieder hingelegt oder -gesetzt werden. Nun kann es gelegentlich vorkommen, dass ein Vogelnest zwar mit Eiern gefüllt ist, weit und breit aber kein brütender Elternteil zu sehen ist.

Ist das verboten für Vögel zu brüten?

Ihre Nester und Gelege zu zerstören und die Eltern im Brutgeschäft zu belästigen, ist verboten, erklärt Nabu-Vogelschutzexperten Eric Neuling. „Sobald ein Vogel brütet, ist er geschützt, das heißt, das Nest darf nicht entfernt und der Vogel darf auch nicht an der Brut gehindert oder verscheucht werden.“.

Wie hoch sind die Bußgelder für Vogelnest?

Je nach Bundesland fallen gemäß dem Bußgeldkatalog 2019 Bußgelder bis zu 50.000 € an; bei geschützten Vogelarten kann sich diese Summe auf 65.000 € erhöhen. Wer also mit dem Gedanken spielt, ein Vogelnest zu entfernen, sollte diesen schnellstens wieder verwerfen – wenn nicht aus moralischen Gründen, dann zumindest aus finanziellen.

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