Menü Schließen

Was heisst bauen im zweiten Reihe?

Was heisst bauen im zweiten Reihe?

Hier lohnt ein Blick in die Fachsprache: Die zweite Reihe wird hier als zweite Bautiefe bezeichnet. Das heißt, dass der Neubau auf der von der Straße abgewandten Seite des Grundstücks entsteht. Er liegt dann im Allgemeinen hinter dem bestehenden Haus.

Wann darf ich auf meinem Grundstück bauen?

Der Bebauungsplan erläutert Dir oder Deinem Architekten, ob und was Du bauen darfst. Ein Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes ist in der Regel zu bebauen, wenn die Erschließung gesichert ist und Dein Vorhaben den Maßgaben des B-Planes nicht entgegensteht. Du hast hier fast immer ein Baurecht.

Wann ist eine hinterlandbebauung möglich?

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Kann ich auf meinem Grundstück bauen was ich will?

LESEN SIE AUCH:   Welcher Boxer biss ein Ohr ab?

Bebauungsplan: Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Eigentümer eines Grundstücks zu sein, bedeutet noch lange nicht, dass Sie auf diesem Gründstück bauen dürfen, was und wie Sie möchten. In den meisten Gebieten ist laut Bebauungsplan jedoch nicht alles gestattet.

Wie viel darf ich Bauen ohne Baugenehmigung?

Beispielsweise sind in Bayern Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmeter normalerweise genehmigungsfrei. In Nordrhein-Westfalen und Hamburg liegt die Grenze bei maximal 30 Kubikmetern. Schließlich sehen mehrere Bundesländer eine Grenze von lediglich 10 Kubikmetern vor.

Wann darf in zweiter Reihe gebaut werden?

Auch in zweiter Reihe gilt Baurecht Ausgangspunkt ist ein bestehender Bebauungsplan. Dieser muss die Bebauung in zweiter Reihe grundsätzlich erlauben und darf sie nicht ausschließen. Auch bei einem bestehenden Bebauungsplan und erst recht bei einem fehlenden Bebauungsplan kommt es auf § 34 Bundesbaugesetzbuch an.