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Was bedeutet der Transport für die Tiere?
Jeder Transport bedeutet Stress für die Tiere – oft verletzen sie sich oder sterben langsam und qualvoll auf den Lkws. Dabei spielt die Transportdauer nicht die entscheidende Rolle; das Leiden verlängert sich zwar mit der Dauer des Transportes, doch auch bei kurzen Strecken sind Verletzungen und Todesfälle keine Ausnahme.
Was regelt die EU-Verordnung beim Transport von Tieren?
Seit 2007 gilt für jeden, der lebende Tiere gewerblich transportiert, die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport (EG Nr. 1/2005). Sie regelt das Raumangebot, die Deckenhöhe, die Versorgung mit Futter und Wasser, die maximale Beförderungsdauer, die Transport- und Ruhezeiten und anderes mehr.
Welche Vorschriften gelten bei einem Tiertransport?
Sowohl die Vorschriften der StVO, der StVZO, der EU Richtlinien zum Tiertransport sowie die Vorgaben der deutschen Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) sind bein einem solchen Transport einzuhalten Welche weiteren Vorschriften gelten bei einem Tiertransport? Für gewerbliche Tiertransporte muss ein sogenannter Befähigungsnachweis vorliegen.
Welche Richtlinien gelten für den Transport von Tieren?
Gesetzliche Bestimmungen. Innerhalb der EU gilt die Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport. Diese Richtlinie sieht eine Höchstdauer je Transport von acht Stunden vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen (Spezialfahrzeuge, Pausen-/Versorgungsintervalle) unbegrenzt verlängert werden kann.
Was ist ein tierisches Nebenprodukt?
Tierische Nebenprodukte sind stets getrennt von Lebensmitteln zu halten sowie eindeutig zu kennzeichnen und zu identifizieren. Jeder Transport von tierischen Nebenprodukten muss von einem Handelspapier begleitet sein, das die wesentlichen Angaben zur Herkunft, zur Art, zur Menge des Materials,…
Kann man die Tiere an einer zugelassenen Kontrollstelle transportieren?
Sollten die Tiere anschließend an einer zugelassenen Kontrollstelle entladen, gefüttert und getränkt werden und 24 Ruhezeit haben, können die gelisteten Transportabschnitte beliebig oft wiederholt werden (Anhang I Kapitel V Nr. 1.5. EU-TT-VO), sodass es möglich ist, Tiere quer durch die Welt zu transportieren.