Was benötigt der Hausverwalter für seine Tätigkeit?
Da es noch keine Berufszulassungsregelung für Hausverwalter gibt (Stand: 01.01.2016), benötigt der Hausverwalter für seine Tätigkeit weder eine Erlaubnis (Ausnahme: Gewerbeschein) noch eine fachliche Ausbildung.
Was ist ein Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht?
Ein Anwalt für Grundstücks- und Immobilienrecht befasst sich z. B. mit der Gestaltung und Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen. Er kann seine Mandanten beim Haus- oder Wohnungskauf rechtlich absichern, indem er die vorliegenden Verträge auf ungültige Klauseln und unvorteilhafte Formulierungen prüft.
Was ist ein erfahrener Anwalt für Grundstücksrecht und Immobilienrecht?
Ein erfahrener Anwalt für Grundstücksrecht und Immobilienrecht kennt Rechtslage und aktuelle Vorschriften. advocado ermittelt aus seinem Partner-Netzwerk für Sie schnell den passenden Anwalt. So werden Sie jederzeit kompetent und leicht verständlich beraten.
Wie kann man als Immobilienmakler tätig sein?
Um als Immobilienmakler tätig zu sein, braucht es mehr als nur eine rechtliche Erlaubnis. Schließlich berät es sich ohne Fach- und Praxiswissen eher schlecht. Ein professioneller Makler kennt den Markt vor Ort, dessen Entwicklungen und Preise und weiß über Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments Bescheid.
Ist der Hausverwalter zugleich als Makler tätig?
Ist der Hausverwalter zugleich als Makler tätig, ist darauf zu achten, dass dieser für Mietvertrags- und Kaufabschlüsse keine unzulässigen Provisionen fordert. Das gilt etwa für den WEG-Verwalter, der gemäß der Teilungserklärung dem Verkauf einer Eigentumswohnung zustimmen muss.
Kann ein WEG-Verwalter auch Mietverwalter sein?
Ein WEG-Verwalter kann auch Mietverwalter sein Der WEG-Verwalter wird grundsätzlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt. Zusätzlich wird als ein von der Bestellung zu trennender, rechtlich eigenständiger Vorgang der Verwaltervertrag mit der Eigentümergemeinschaft geschlossen.
Warum gibt es keine Berufszulassung für Hausverwalter?
Da es noch keine Berufszulassungsregelung für Hausverwalter gibt (Stand: 01.01.2016), benötigt der Hausverwalter für seine Tätigkeit weder eine Erlaubnis (Ausnahme: Gewerbeschein) noch eine fachliche Ausbildung. Es obliegt daher den Eigentümern, die Kompetenz eines WEG- oder Mietverwalters zu überprüfen.