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Was ist eine Dienstvereinbarung?

Was ist eine Dienstvereinbarung?

Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann.

Wie kommen Dienstvereinbarungen zustande?

Dienstvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Personalrat zustande. Auf Seiten des Personalrats ist dabei immer ein wirksamer Beschluss des gesamten Gremiums erforderlich.

Was gilt für die Stufenvertretung?

Schließt eine Stufenvertretung ( Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat) eine Dienstvereinbarung ab, gilt sie auch für die „darunter“ liegenden Einzelpersonalräte, sofern nicht die Möglichkeit zur Abweichung ausdrücklich festgelegt ist ( Öffnungsklausel ).

Welche Rechtsgrundlage gibt es für den Abschluss von Dienstvereinbarungen?

Die Rechtsgrundlage für den Abschluss von Dienstvereinbarungen findet sich im Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes bzw. für die Bundesverwaltung im Bundespersonalvertretungsgesetz (§ 73, § 75 Abs.

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Wie formulieren sie eine Terminvereinbarung?

Oft ist es gar nicht so einfach, eine Terminvereinbarung zu formulieren. Sich kurz und knapp, aber trotzdem höflich auszudrücken fällt schwer. Wir erklären Ihnen, wie Sie am besten vorgehen. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z.B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete.

Was ist eine Vereinbarung?

Was ist eine Vereinbarung? – Vereinbarung ist eine Verabredung oder ein Versprechen, irgendetwas zu machen. Sie kann mündlich oder schriftlich getroffen werden.

Was ist eine Vereinbarung mit Rechtsfolgen?

– Vereinbarung ist eine Verabredung oder ein Versprechen, irgendetwas zu machen. Sie kann mündlich oder schriftlich getroffen werden. Warum gibt es unterschiedliche Formen der Vereinbarung? Weil das Bürgerliche Gesetzbuch eine strikte Unterscheidung zwischen Vereinbarungen mit Rechtsfolgen und solchen ohne Rechtsfolgen vorschreibt.