Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist Balkon Wohnfläche?
- 2 Wann darf ein Balkon zu 50\% angerechnet werden?
- 3 Was darf ich als Mieter auf den Balkon stellen?
- 4 Wie werden Terrassen in die Wohnfläche eingerechnet?
- 5 Was darf nicht auf den Balkon?
- 6 Was darf der Vermieter auf dem Balkon verbieten?
- 7 Was sind die rechtliche Grundlagen eines Balkons?
- 8 Was ist die Baugenehmigung eines Balkons?
Ist Balkon Wohnfläche?
Berechnungsverordnung, wonach die Terrassen- und Balkonfläche bis zu 50 Prozent angesetzt werden darf. Bei der Berechnung der Wohnfläche zählen neben Terrassen- und Balkonflächen vor allem die Räume innerhalb der Wohnung mit. Deren Flächen werden voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile mindestens 2 m hoch sind.
Wann darf ein Balkon zu 50\% angerechnet werden?
Die Wohnflächenverordnung ist besonders mieterfreundlich. Flächen unter Dachschrägen werden nur teilweise oder gar nicht in die Gesamtfläche eingerechnet, Balkone und Terrassen mit 25 Prozent, außer die Qualität ist besonders hoch, dann dürfen es 50 Prozent sein.
Was darf ich als Mieter auf den Balkon stellen?
Laut dem Deutschen Mieterbundes (DMB) bedeutet das: Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen. Auch ein unauffälliger Sichtschutz oder ein Rankengitter sind erlaubt, während eine Komplettverkleidung noch nicht gestattet werden muss.
Wie viel Quadratmeter hat mein Balkon?
Die DIN 283 berücksichtigt die Fläche des Balkons gar nicht: 0 Quadratmeter. Die zweite Berechnungsverordnung wiederum zählt den Balkon zur Hälfte zur Grundfläche: 3 Quadratmeter. Laut Wohnflächenverordnung geht er mit 25 bis maximal 50 Prozent in die Berechnung ein: 1,5 bis 3 Quadratmeter.
Wie viel zählt ein Balkon zur Wohnfläche?
Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.
Wie werden Terrassen in die Wohnfläche eingerechnet?
Die Wohnflächenverordnung sieht vor, dass Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten zu 25 Prozent und höchstens zu 50 Prozent angerechnet werden (§4 WoFlV).
Was darf nicht auf den Balkon?
Die Lagerung von Hausmüll und sonstigem Unrat auf dem Balkon ist verboten. Bei der Anbringung eines Sichtschutzes hat der Vermieter ein Mitspracherecht. Blumentöpfe und Blumenkästen müssen so angebracht werden, dass ihnen auch starke Windböen oder ein Sturm nichts anhaben kann.
Was darf der Vermieter auf dem Balkon verbieten?
Als Faustregel gilt: Der Vermieter kann alles verbieten, was aus dem Balkon einen abgeschlossenen Raum macht. Daher auch die Regel, dass ein Sichtschutz maximal die Höhe des Geländers haben darf. Zudem darf ein Sicht- oder Sonnenschutz die Außenfassade des Hauses nicht verschandeln.
Welche Vorteile bietet der Balkon an der Wohnung?
Der Balkon an der Wohnung bietet nicht nur Entspannung, er hebt auch den Marktwert und die Vermietbarkeit der Wohnung. Auch wenn das im Interesse des Vermieters liegt, muss dieser unbedingt vor der Planung und Umsetzung des neuen Balkons informiert werden.
Ist der Balkon Teil der vermieteten Wohnung?
I. Allgemeines – Rechte Dritter begrenzen das Nutzungsrecht. Auch wenn der Balkon Teil der vermieteten Wohnung ist und der Mieter für die Gebrauchsmöglichkeit Miete zahlt, kann er den Balkon nicht nach Belieben nutzen. Seine Nutzungsbefugnis findet seine Grenzen dort, wo Rechte des Vermieters oder anderer Haus- bzw.
Was sind die rechtliche Grundlagen eines Balkons?
Rechtliche Grundlagen eines Balkons. Wird nachträglich ein Balkon an die Wohnung angebaut, handelt es sich nach § 22 WEG um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller betroffenen Wohnungseigentümer bedarf.
Was ist die Baugenehmigung eines Balkons?
Der Anbau eines Balkons bedarf einer baulichen Genehmigung. Die genauen Vorschriften der Baubehörde sind je nach Bundesland unterschiedlich und müssen in der Landesbauordnung geprüft werden. Je nach Einzelfall wird dann die Baugenehmigung erteilt, wenn der Balkon bestimmte Bedingungen erfüllt: