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Was sind die amtlichen Mitglieder der Pfarrgemeinde?

Was sind die amtlichen Mitglieder der Pfarrgemeinde?

Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.

Wie ist der Pfarrgemeinderat in Österreich beschlussfähig?

der Kirchengemeinderat neben der Pfarrmitarbeit auch für die Vermögensverwaltung zuständig und in diesem Bereich auch beschlussfähig. Außerdem wird in Österreich auch ein Mitglied des Gremiums als „Pfarrgemeinderat“ bezeichnet, und der Titel Pfgr. gilt – im Gegensatz zu Deutschland – als Teil des Namens.

Ist der Pfarrgemeinderat für die Vermögensverwaltung zuständig?

In Österreich und einigen süddeutschen Diözesen ist der Pfarrgemeinderat bzw. der Kirchengemeinderat neben der Pfarrmitarbeit auch für die Vermögensverwaltung zuständig und in diesem Bereich auch beschlussfähig. Eine Ausnahme in den Agenden bildet in Deutschland das Bistum Regensburg.

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Was ist der Pastoralrat in der Pfarrgemeinde?

536 CIC beschriebenen Pastoralrat, der unter Vorsitz des zuständigen Pfarrers nur die Aufgabe hat, bei der Förderung der Seelsorgstätigkeit mitzuhelfen. Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen.

Wie ist die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates in der Diözese?

Nicht in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates fallen in den meisten Diözesen Fragen der Vermögensverwaltung. Für sie ist der Pfarrverwaltungsrat, die Kirchenverwaltung oder der Kirchenvorstand zuständig. Eine Abstimmung zwischen dem Kirchenvorstand, der Kirchenverwaltung oder dem Pfarrverwaltungsrat ist sinnvoll.

Wer ist für die Pfarrverwaltung zuständig?

Für sie ist der Pfarrverwaltungsrat, die Kirchenverwaltung oder der Kirchenvorstand zuständig. Eine Abstimmung zwischen dem Kirchenvorstand, der Kirchenverwaltung oder dem Pfarrverwaltungsrat ist sinnvoll. Gegenseitige personelle Vertretungen sind in der Regel in den jeweiligen Satzungen verankert.

Wie wird der Pfarrgemeinderat gebildet?

Vereinzelt (z. B. im Bistum Essen) wird der Pfarrgemeinderat aus entsendeten Vertretern von Gemeinderäten gebildet, die wiederum in den in einer Pfarrei bestehenden Kirchengemeinden gewählt werden.

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Wer ist Vorsitzender des Pfarrgemeinderates?

Vorsitzender des Pfarrgemeinderates ist der Pfarrer oder der / die vom Bischof mit der Leitung der Arbeit des Pfarrgemeinderates beauftragte/r PfarrassistentIn. Die stellvertretenden Vorsitzenden Tragen die Bezeichnung „Obfrau / Obmann“ tragen. Grundsätzlich wird jede Pfarre von einem zuständigen Priester geleitet.