Menü Schließen

Was fallt unter das Zivilrecht?

Was fällt unter das Zivilrecht?

Das Zivilrecht unterteilt sich in das allgemeine bzw. bürgerliche Privatrecht, was beispielsweise das Erbrecht, Familienrecht sowie das Nachbarrecht umfasst, und in das Sonderprivatrecht. Beispiele für Letzteres sind das Arbeitsrecht, Handelsrecht, Mietrecht, Verkehrszivilrecht und das Wertpapierrecht.

Was ist ein zivilrechtlicher Vertrag?

Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass eine Partei ein Angebot abgibt und eine andere Partei dieses Angebot annimmt. Der Vertrag besteht also aus zwei sich inhaltlich deckenden Willenserklärungen. Diese beiden Willenserklärungen bezeichnet das Gesetz als „Antrag = Angebot“ und als „Annahme“.

Wann greift Zivilrecht?

Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Bürger. Dies können Ansprüche aus Verträgen (z.B. Anspruch auf Mietzahlung aus einem Mietvertrag) sein. In Frage kommen auch Schadensersatzansprüche oder Unterhaltsansprüche.

Was fällt unter das Strafrecht?

Das Strafrecht beinhaltet jene Rechtsnormen des StGBs, die bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen der Bürger verbieten und unter Strafe stellen. Ziel dieses Rechtsbereiches ist der Schutz der Bürger und ihrer angeschlossenen Rechtsgüter sowie die Sicherung der sozialen Werte des Staates.

LESEN SIE AUCH:   Welches Tier hat Fangzahne?

Wer darf vor Gericht vertreten?

Vor Gericht und vor Behörden hat jeder das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein sogenannter Anwaltszwang besteht. Hier müssen sich die Parteien rechtsanwaltlich vertreten lassen. dieser kann von dem Beschuldigten beauftragt oder durch das Gericht bestellt werden.

Was gehört alles in einen Vertrag?

Kurz erklärt: Inhalt eines Vertrags

  • Ein Kaufvertrag besteht aus: Vertragsparteien, Kaufgegenstand, Kaufpreis.
  • Beim Werkvertrag ist ein besonderer Arbeitserfolg geschuldet.
  • Beim Dienstvertrag genügt das bloße Tätigwerden.

Was mache ich wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Der Gesetzgeber hat aber mit dem Beratungshilfegesetz den Zugang zu einem Anwalt auch für diejenigen ermöglicht, die sich sonst keinen Anwalt leisten können. Wer nur wenig Geld hat, kann bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn er oder sie einen Beratungsschein vorlegen kann.