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Wer beantragt einen Haftbefehl?

Wer beantragt einen Haftbefehl?

(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage erläßt der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Gerichtsstand begründet ist oder der Beschuldigte sich aufhält, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar und Gefahr im Verzug ist, von Amts wegen den Haftbefehl.

Was ist die Zuständigkeit für den Haftbefehl?

Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls. (1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage erläßt der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Gerichtsstand begründet ist oder der Beschuldigte sich aufhält, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar und Gefahr im Verzug ist, von Amts wegen den Haftbefehl.

Kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen?

Wenn der Verdacht besteht, dass der gesuchte ein Schwerverbrechen begangen hat, kann das Gericht ebenfalls einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen und die Haft anordnen. § 112a StPO lässt die Untersuchungshaft zu, wenn der dringende Verdacht vorliegt, dass der Täter die Tat oder ähnlich schlimme Taten erneut begeht.

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Wie kann ein Haftbefehl ausgestellt werden?

Grundsätzlich kann ein Haftbefehl entweder im Rahmen einer Untersuchungshaft oder bei verurteilten Straftätern zum Antritt der Strafhaft ausgestellt werden. Ein Haftbefehl, der im Rahmen der Untersuchungshaft ausgestellt wird, dient im Strafverfahren dazu, einen ordnungsgemäßen strafprozessualen Ablauf eines Verfahrens zu ermöglichen. Haftgründe.

Was sind die Voraussetzungen des Haftbefehls?

Formelle Voraussetzungen des Haftbefehls Schriftform Anordnung durch Richter Zwingende Angaben: der Beschuldigte, die Tat (Zeit und Ort der Begehung, gesetzliche Merkmale und die anzuwendenden Strafvorschriften), Haftgrund und die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergibt