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Ist es verboten vor bordsteinabsenkungen zu Parken?

Ist es verboten vor bordsteinabsenkungen zu Parken?

Darf man an einem abgesenkten Bordstein parken? Nein, das ist nicht erlaubt. Das Parken an oder auf einer Bordsteinabsenkung ist grundsätzlich untersagt – Halten hingegen erlaubt. Verlässt der Fahrer das Fahrzeug darüber hinaus oder auch schon unterhalb der drei Minuten, gilt auch dies als Parken.

Auf welcher Straße darf man Parken?

Grundsätzlich darf nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung geparkt werden. Das Gesetz sieht nur für Einbahnstraßen sowie am rechten Fahrbahnrand verlaufende Straßenbahnschienen eine Ausnahme vor: In diesen Fällen ist das Linksparken gestattet.

Wie weit muss man von einer Einfahrt weg Parken?

Es hat sich aber eine Faustregel etabliert: liegen weniger als 3,05 m zwischen deinem Fahrzeug und der Ausfahrt, ist das Parken gegenüber der Einfahrt verboten. Dieser Richtwert leitet sich aus der zulässigen Höchstbreite von Pkw (2,55 m) und dem beidseitig einzuhaltenden Sicherheitsabstand (25 cm) ab.

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Wo fängt der abgesenkte Bordstein an?

Eine Bordsteinabsenkung im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO liegt daher nur dann vor, wenn der abgesenkte Bereich eine Strecke von einigen Metern (etwa eine Pkw-Länge) nicht überschreitet.“ (OLG Köln Az. Ss 515/96).

Wo darf man anhalten?

Das Wichtigste in Kürze

  • 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen.
  • 5 Meter vor und hinter Andreaskreuzen innerorts, 50 Meter außerorts.
  • 15 Meter vor und hinter Haltestellen.
  • an Grenzmarkierungen, die das Parken verbieten.
  • auf Vorfahrtstraßen.
  • an Fahrstreifenbegrenzungen.
  • vor Bordsteinabsenkungen.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einer bordsteinabsenkung?

Für das Parken vor einer Bordsteinabsenkung fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 EUR an. Behinderst du dadurch andere, erhöht sich das Bußgeld auf 15 EUR. Teurer wird es, im Falle einer Parkzeit von über drei Stunden. Dann steigt das Bußgeld auf 20 EUR – beziehungsweise 30 EUR, wenn dadurch andere behindert werden.

Wie darfst du gekennzeichnete Parkflächen benutzen?

Du darfst ebensowenig an den Stellen Parken, wo du die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderst (§ 12 Absatz 3 Nummer 2 StVO). Mit gekennzeichneten Parkflächen sind Parkflächen mit Zeichen 314 (Parken) Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen)

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Welche Besonderheiten gibt es beim Parken hinter Kreuzungen und Einmündungen?

Die Besonderheit beim Parken an sehr starken Eckausrundungen und die Neuerungen der StVO 2020 zum Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen hat Joachim Zwirner in seinem Videobeitrag gut zusammengefasst. Du darfst ebensowenig an den Stellen Parken, wo du die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderst (§ 12 Absatz 3 Nummer 2 StVO).

Ist das Parken auf einer Kreuzung verboten?

Das Parken “auf” einer Kreuzung oder Einmündung ist allerdings nicht durch das Parken im 5 m-Bereich verboten, sondern verstößt laut Urteil des KG gegen das Gebot aus § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO beim Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (KG, Beschluss vom 06.12.1990 – 2 Ss 252/90, 3 Ws (B) 283/90 ).