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Ist der Gerichtsvollzieher zustandig?

Ist der Gerichtsvollzieher zuständig?

Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, wenn der Gläubiger eine Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (Sachpfändung) durchsetzen will. Seine Aufgabe ist es auch, den Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Abgabe der Vermögensauskunft aufzufordern. Darf der Gerichtsvollzieher alles pfänden?

Ist die Vollstreckung erfolglos verlaufen?

Ist die Vollstreckung erfolglos verlaufen, kann der Gerichtsvollzieher den Schuldner zu einem Termin vorladen, um seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenzulegen, zu welchem der Betroffene erscheinen sollte. Tut er dies nicht, kann der Gerichtsvollzieher Auskünfte von Dritten einholen.

Wie müssen die Gerichtsvollzieherkosten getragen werden?

Gemäß § 788 ZPO müssen die Gerichtsvollzieherkosten bei der Zwangsvollstreckung vom Schuldner getragen werden. Sie werden zusammen mit den Forderungen der Gläubiger eingetrieben. Können diese nicht vom Schuldner übernommen werden oder kann der Gerichtsvollzieher keine Pfändung vornehmen, sind die Kosten zunächst vom Gläubiger zu tragen.

Ist der Auftrag an den Gerichtsvollzieher geregelt?

Auftrag an den Gerichtsvollzieher: Bei einer Zwangsvollstreckung ist der Ablauf genau geregelt. Kann ein Schuldner seine Schulden nicht mehr begleichen, können Gläubiger ihre Forderungen mittels einer Zwangsvollstreckung durchsetzen. Dabei können der Lohn, das Konto oder Sachen des Schuldners gepfändet werden.

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Ist der Gerichtsvollzieher in ihrer Wohnung zugelassen?

Theoretisch sind Sie nicht verpflichtet, den Gerichtsvollzieher in Ihre Wohnung zu lassen. Allerdings hat er wiederum das Recht, eine richterliche Durchsuchungsanordnung anzuordnen, wenn Sie ihm zweimal den Zutritt in Ihre Wohnung verweigert haben. An dieser Stelle bleibt Ihnen keine Wahl mehr und Sie müssen ihm die Tür öffnen.

Welche Objekte kann der Gerichtsvollzieher an sich nehmen?

Kleinere Objekte kann der Gerichtsvollzieher in der Regel sofort an sich nehmen, an größeren wird ein entsprechendes Pfandsiegel angebracht. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung kann der Gerichtsvollzieher auch eine Taschenpfändung durchführen. Dabei können Geldbörse, Handtasche oder Jackentaschen des Schuldners inspiziert werden.