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Welche Arten von Diebstahl gibt es?

Welche Arten von Diebstahl gibt es?

Gesetzlich unterscheidet der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Arten des Diebstahls:

  • den einfachen Diebstahl.
  • den besonders schweren Fall des Diebstahls.
  • den Diebstahl mit Waffen.
  • Bandendiebstahl.
  • Wohnungseinbruchdiebstahl und.
  • den schweren Bandendiebstahl sowie Haus- und Familiendiebstahl nach § 247 StGB.

Was bekommt man für Ladendiebstahl?

Für Ladendiebstahl gilt das Strafmaß des § 242 StGB, was bedeutet, dass vom Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Gerade bei Personen, die zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt werden (Ersttäter), ist erfahrungsgemäß eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Was gilt bei einem Diebstahl an mehreren Sachen?

Eine Sache gilt nach teilweise vertretener Auffassung dann als geringwertig, wenn ihr Wert einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Der BGH hingegen geht bei einem Betrag bis zu 25 Euro von Geringwertigkeit aus. Bei einem Diebstahl an mehreren Sachen, wird der Wert der einzelnen Gegenstände zusammengezählt.

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Ist es möglich eine Sache verloren zu gehen?

Sofern eine Sache verloren geht, ist für die Frage nach einem Diebstahl wie folgt zu differenzieren: Geht die Sache im eigenen Herrschaftsbereich verloren, wie beispielsweise im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung, so wird die Sache weiterhin dem Wohnungsinhaber zugeordnet und der Gewahrsam bleibt bestehen.

Wie lange reicht eine Anzeige wegen Diebstahl aus?

Eine bloße Anzeige wegen Diebstahl reicht in derartigen Fällen nicht aus. Wer hierbei wünscht, dass der Dieb behördlich verfolgt wird, muss einen entsprechenden Strafantrag stellen. Die Antragsfrist beträgt hierbei drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.

Wer ist zur Anzeige wegen Diebstahl verpflichtet?

Zur Anzeige wegen Diebstahl ist jedermann berechtigt und nicht etwa nur der Geschädigte selbst. Wer also eine Straftat als bloßer Zeuge beobachtet, hat ebenso das Recht, sich an die Polizei zu wenden und den Vorfall zu melden. Anders als Polizeibeamte sind Privatpersonen grundsätzlich nicht zur Anzeige wegen Diebstahl verpflichtet.

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