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Was gibt es in der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Im Alltag macht es kaum einen spürbaren Unterschied, rechtlich gibt es jedoch zum Teil weitreichende Unterschiede zur Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft: Etwa bei der Steuerklasse, der Krankenversicherung, der Erbschaft oder den Rechten und Pflichten nach einer Trennung bzw. Aufhebung oder Scheidung.
Wie können sie Geschäfte für ihren Ehepartner erledigen?
Wenn Sie verheiratet sind, können Sie also alle täglichen Geschäfte für Ihren Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin erledigen, die zu Ihrem persönlichen Lebensbedarf zählen. Sie können Nahrungsmittel und Kleidung kaufen, sowie Verträge für Strom und Internet wirksam füreinander abschließen.
Ist die Ehe volljährig?
Grundsätzlich müssen beide Partner zur Schließung einer Ehe bzw. EP volljährig sein. Für die Ehe ist es jedoch möglich, vor Gericht eine Ehemündigkeitserklärung zu erwirken, wenn einer der Partner bereits volljährig ist und der zweite Partner dem Gericht für die Ehe reif erscheint.
Welche Vermögenswerte darf ein Ehepaar behalten?
Er muss aber einen monatlichen Eigenanteil für die Heimkosten leisten und das eheliche Vermögen weitgehend einsetzen. Der Vermögenseinsatz ist jedoch begrenzt; behalten darf das Ehepaar: – Vermögen im Wert von 3214,- Euro, bestehend aus Bargeld, Sparguthaben, Lebensver-sicherungen, Immobilien, Grabpflegeverträge etc.,
Wie entscheiden sich Paare für eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft?
Immer mehr Paare entscheiden sich für eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft – nicht zu verwechseln mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Die ist der Ehe praktisch gleichgestellt. Tatsächlich werden nicht verheiratete Paare in vielen Lebensbereichen wie Verheiratete bzw.
Warum nicht verheiratete Paare behandelt werden?
Tatsächlich werden nicht verheiratete Paare in vielen Lebensbereichen wie Verheiratete bzw. Verpartnerte behandelt. Trotzdem bleiben erhebliche Unterschiede bestehen, insbesondere wenn es ums liebe Geld geht. Das hat Vorteile, aber auch Nachteile – insbesondere bei der Trennung.
Wie lange dürfen sie bei einer nicht ehelichen Partnerschaft bleiben?
Hiernach dürfen Sie auch bei einer nicht ehelichen Partnerschaft 30 Tage nach dem Tod des Lebensgefährten in der Wohnung bleiben und die Haushaltsgegenstände benutzen. Haben Sie vom Verstorbenen Unterhalt bezogen, müssen Erben Ihnen für diesen Zeitraum sogar den gleichen Unterhalt gewähren.