Wie kann ich herausfinden wer in meiner Wohnung gemeldet ist?
Jeder Wohnungsgeber und jeder Wohnungseigentümer hat ein eigenes Auskunftsrecht über Einwohner, die in seiner Wohnung gemeldet sind (§ 50 Abs. 4 BMG). Ein Wohnungsgeber kann außerdem bei der Meldebehörde Auskunft erhalten, ob eine Anmeldung auch tatsächlich erfolgt ist (§ 19 Abs. 1 Satz 3 BMG).
Kann man das Melderegister einsehen?
Sie kann von der Meldebehörde schriftlich, mündlich und ausnahmsweise auch fernmündlich erteilt werden. Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig. Eine erweiterte Melderegisterauskunft wird an Privatpersonen nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (beispielsweise über einen Schuldtitel) erteilt.
Was sind Auskünfte über die gemeldeten Personen in einer größeren Wohnung?
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist. Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Was ist der einfachste Weg herauszufinden wo jemand wohnt?
Einer der einfachsten Wege, herauszufinden, wo jemand wohnt, ist, gemeinsame Freunde oder die Familie zu fragen. Rede mit Leuten, die noch immer in seinem Heimatort wohnen mögen, oder regelmäßig mit ihm in Kontakt stehen.
Welche Rechte hat der Eigentümer einer Wohnung?
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen. Die Haus- bzw.
Ist der Name eines anderen Hausbewohners geläufig?
Wäre Ihnen in solchen Momenten der Name eines anderen Hausbewohners, der unter derselben Adresse zu finden ist, geläufig, so wäre es kein Problem, dessen Rufnummer über die Telefonauskunft in Erfahrung zu bringen.