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Was ist das Nutzungsrecht an der Ehewohnung und dem Haus?

Was ist das Nutzungsrecht an der Ehewohnung und dem Haus?

Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung bzw. dem Haus steht dem Gesetz nach beiden Eheleuten gleichermaßen zu. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Immobilie gehört, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer die Miete zahlt.

Was soll mit einer gemeinsamen Immobilie geschehen werden?

Es existiert keine allgemeine gesetzliche Regelung, was mit einer gemeinsamen Immobilie nach einer Scheidung oder Trennung geschehen soll. Schlussendlich müssen die gemeinsamen Eigentümer zu einer Einigung kommen.

Welche Raumgrößen gibt es für einen guten Wohnkomfort?

Anhaltspunkte zur Grundrissplanung und der besten Raumgröße geben die Richtwerte bzw. Mindestgrößen für Wohnräume. Einen guten Wohnkomfort bieten 30 bis 40 Quadratmeter Raumgröße und in der Regel auch gute Möglichkeiten, einen Raum in die verschiedenen Nutzungsbereiche Kochen, Essen und Wohnen zu gliedern.

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Welche Vermögenswerte werden während der Ehe erwirtschaftet?

Bei einer Scheidung werden während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen und gemeinsame Schulden nach dem Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten aufgeteilt – außer es gibt einen Ehevertrag. Bernd und Ingas während der Ehe erworbene Immobilie zählt als Vermögenswert zum Zugewinn hinzu.

Was gilt für die gemeinsame Eigentumswohnung bei Trennung?

Alles hier geschriebe, gilt auch für die gemeinsame Eigentumswohnung bei Trennung. Zu unterscheiden ist die Zeit nach der Trennung und nach der Scheidung. Lesen Sie weiter, wenn Folgendes zutrifft: Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung gehört ihnen gemeinsam. Das Haus kann auch eine Einliegerwohnung haben.

Was ist bei der Trennung von Ehegatten zu beachten?

Bei der Trennung von Ehegatten sind unzählige Regelungen zu treffen, die sich auf das Vermögen und dessen Aufteilung beziehen. Besonders eine gemeinsame Immobilie kann zu Problemen führen: Wer bleibt in dem Objekt nach der Trennung wohnen?

Wie übernimmt der Ehegatte die Kosten für das gemeinsame Darlehn?

In der Regel übernimmt der im Haus verbleibende Ehegatte die Kosten, also die Rückzahlung der Zins- und Tilgungsraten auf ein gemeinsames Darlehn und sämtliche Nebenkosten.

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