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Wie breit muss eine grundstuckszufahrt sein?

Wie breit muss eine grundstückszufahrt sein?

Laut Bauordnung ist die max. Breite 50\% der Grundstücksbreite – ohne Auflagen. Die Gesamtbreite kann auf Antrag auf die komplette Grundstücksbreite erweitert werden – allerdings muß dann der Stellplatz eine Mindestlänge von 5,00Metern, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze betragen.

Wie breit darf eine Einfahrt?

Der Zu- oder Durchgang muss 1,25 m breit sein. Bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen genügt eine lichte Breite von 1 m. Die lichte Höhe des Zu- oder Durchgangs muss 2 m betragen.

Wie lang muss eine Garageneinfahrt sein?

Die Vorschriften für die Garagenzufahrt betreffen vorwiegend die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs. In der Muster-Garagenverordnung §2 (1) ist festgelegt, dass Zu- und Abfahrten zwischen Garagen und dem öffentlichen Verkehrsraum mindestens 3 m lang sein müssen.

Wie breit darf eine grundstückseinfahrt sein?

Bei geradlinigen Zufahrten gilt eine lichte Breite von mindestens 3 m im Regelfall als ausreichend. Ist unmittelbar links und rechts der Zufahrt eine Bebauung vorhanden, muss die lichte Breite der Zufahrt sogar mindestens 3,50 m betragen. Bei abbiegenden Zufahrten muss außerdem der Kurvenradius berücksichtigt werden.

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Wie breit darf eine Ausfahrt sein?

Der Zu- oder Durchgang muss 1,25 m breit sein. Bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen genügt eine lichte Breite von 1 m. Die lichte Höhe des Zu- oder Durchgangs muss 2 m betragen. Die lichte Höhe der Zu- oder Durchfahrt muss senkrecht zur Fahrbahn gemessen 3,50 m betragen.

Wie steil sollte eine Einfahrt maximal sein?

Als befahrbar gilt prinzipiell eine Rampe mit einer Neigung von 15 Prozent bei einer Fahrbahnbreite von 2,75 Meter. In den auslaufenden Zonen am Anfang und am Ende, in denen das Auto potenziell aufsetzen kann, muss als Übergang ein geringeres Gefälle angesetzt werden.