Menü Schließen

Wer darf mein Haus fotografieren?

Wer darf mein Haus fotografieren?

Gemäß § 59 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen Sie Gebäude fotografieren, wenn dies von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus möglich ist. Müssten Sie allerdings ein Privatgelände betreten, benötigen Sie eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers.

Wen darf ich fotografieren?

Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es Jedermann, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch Malerei, Foto oder Film zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis ausschließlich auf die äußere Ansicht!

Wann darf ich Personen Fotografieren?

§201a StGB: Fremde Personen zu fotografieren ist laut Gesetz verboten, wenn deren Einverständnis fehlt. So erleichtern sie ein heimliches und daher unerlaubtes Fotografieren von Personen. Dieses Verhalten stellt allerdings einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist deshalb gemäß Strafrecht strafbar.

LESEN SIE AUCH:   Wie viel kostet Fett einfrieren?

Ist es erlaubt Gebäude zu Fotografieren?

Die Aufnahme und Veröffentlichung von Gebäuden ist solange unproblematisch und zulässig, solange: Es sich um Fassadenaufnahmen, bzw. Außenaufnahmen handelt. Von einem öffentlichen Weg, Platz oder Straße fotografiert wird.

Wie groß ist der Anteil an der Erbschaft?

Je näher eine Person mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer ist deren Anteil an der Erbschaft. Nach § 1924 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kommen als gesetzliche Erben insbesondere die Abkömmlinge, also vor allem die Kinder, die Erblassers in Frage.

Wann wird auf die gesetzliche Erbfolge zurückgegriffen?

Auf die gesetzliche Erbfolge wird nur dann zurückgegriffen, wenn das Testament keine vollständige Regelung der Erbfolge enthält Nach der gesetzlichen Erbfolge werden im Falle des Ablebens eines Erblassers die Verwandten bzw. der/die Ehepartner/in Erben.

Wie hat der Erbe gegen den so genannten Erbschaftsbesitzer einen Anspruch?

Der Erbe hat zunächst gegen den so genannten Erbschaftsbesitzer aber auch gegen jeden anderen, der einen Gegenstand aus der Erbschaft in Besitz hat, einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib einzelner Erbschaftsgegenstände.

LESEN SIE AUCH:   Wie springen Delfine aus dem Wasser?

Hat der Nacherbe Anspruch auf Auskunft über den Bestand der Erbschaft?

Wenn für den Nacherben Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung des Nachlasses Rechte des Nacherben erheblich verletzt, hat der Nacherbe ebenfalls einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand der Erbschaft.