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Welche Mängel bei Auszug aus Mietwohnung?
Bei Übergabe der Wohnung muss der Vermieter normale Gebrauchsspuren hinnehmen. Kratzer im Boden oder Verfärbungen auf Fliesen oder Fugen sind keine Mängel und müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Außerdem muss die Übergabe einer Mietwohnung nur besenrein erfolgen. Gründlich geputzt werden muss also nicht.
Was zählt unter Gebrauchsspuren Wohnung?
Gebrauchsspuren im Fußboden in Form von kleinen Kratzern, Dellen oder Kerben muss der Vermieter hinnehmen. Sie fallen unter die normalen Abnutzungsspuren in einer Wohnung. Schwere Schäden am Fußboden wie etwa Brandspuren sind jedoch nicht als normale Abnutzung zu betrachten und sind vom Mieter zu beseitigen.
Welche Möglichkeiten gibt es für den neuen Mietvertrag?
Um den Mietvertrag den neuen Verhältnissen der bisherigen Mieter anzupassen, gibt es 2 Möglichkeiten: Kündigung oder Vertragsübernahme. Im Fall einer Kündigung vonseiten der Mieter müssen alle als Mieter im Vertrag stehenden Personen unterzeichnen. Unabhängig davon, ob einer bereits ausgezogen ist.
Wie vermeiden sie Streitigkeiten im Mietvertrag?
Streitigkeiten lassen sich vermeiden, indem bestimmte Punkte schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden: Wer Vermieter und wer Mieter ist, sollte im Mietvertrag genau angegeben sein. Haben mehrere Mieter einen Mietvertrag unterzeichnet, entsteht eine sogenannte Solidarschuld.
Kann der Vermieter an einem vorhandenen Mietvertrag etwas ändern?
Will der Vermieter an einem vorhandenen Mietvertrag etwas ändern, ist er dabei an bestimmte Formvorgaben gebunden. Er muss dafür ein Formular verwenden, das von der zuständigen kantonalen Behörde genehmigt wurde. In der Regel gibt es diese Formulare bei der Gemeinde.
Was sollten Vermieter im Mietvertrag festlegen?
Vermieter sollten im Mietvertrag genau festlegen, was sie vermieten. Das hört sich zunächst banal an, kann aber wichtig sein, wenn es beispielsweise darum geht, ob bestimmte Gemeinschaftsräume mitbenützt werden dürfen – etwa eine Waschküche.