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Kann der Vermieter gegen Haustiere verbieten?

Kann der Vermieter gegen Haustiere verbieten?

„Seit 2013 dürfen Vermieter die Haustierhaltung nicht grundsätzlich mehr im Mietvertrag verbieten“, erklärt Rechtsanwalt Henning Meyersrenken. Hierzu zählen allerdings die gängigen Haustiere, wie Katzen oder Hunde. Wer als Mieter eine Katze oder Hund halten möchte, braucht dennoch die Zustimmung des Eigentümers.

Wann darf Vermieter Haustiere verbieten?

Wann darf der Vermieter Haustiere verbieten? Generell gilt: Ist im Mietvertrag nichts geregelt, kann der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine zahme Hausratte, einen Hund, eine Katze oder ein Zwergkrokodil handelt.

Warum keine Haustiere erlaubt?

Tierhaltung in der Mietwohnung: das Wichtigste in Kürze Auch die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht generell verboten werden. Für ein solches Tierhaltungsverbot braucht es Gründe. Ein Haustierverbot kann es für Tiere geben, die Lärm oder Gestank verursachen oder gefährlich sind.

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Können Haustiere im Mietvertrag ausgeschlossen werden?

Der Bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden, dass eine generelle Mietvertragsklause, die Haustiere in der Mietsache grundsätzlich ausschließt, nicht zulässig ist (BGH VII ZR 10/92). Ein absolutes Haustierverbot ist im Mietvertrag also nicht möglich.

Warum wollen viele Vermieter keine Haustiere?

Eine mögliche Verschmutzung oder übermäßige Abnutzung der Wohnung kann dazu führen, dass der Vermieter Katzen verbieten darf. Seine Einschätzung zur Verschmutzung und Abnutzung darf aber nicht auf seinen persönlichen Erfahrungen und seiner Meinung beruhen.

Kann der Vermieter kleine Hunde verbieten?

Der Vermieter darf kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen. Der Vermieter darf die Hundehaltung aber einschränken. Die Größe des Hundes oder Gefährlichkeit des Tieres dürfen dabei eine Rolle spielen. Auch bei Geruch- oder Lärmbelästigung darf die Erlaubnis zurückgezogen werden.

Welche Haustiere dürfen Vermieter und Mieter mit einziehen?

Welche Haustiere bei dem Mieter, ob und zu welchen Bedingungen, in der Mietwohnung mit einziehen dürfen, hängt somit vom Einzelfall ab. Der ist zwar immer unterschiedlich, jedoch ergibt sich ein gewisses Schema bei dem Vermieter und Mieter auch in ganz speziellen Fällen eine Antwort erhalten.

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Wie kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung abhängen?

Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen. Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern.

Wie verbieten Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung?

Generell verbieten dürfen Vermieter die Katzenhaltung und die Hundehaltung in der Mietwohnung nicht. Das bestätigte im März 2013 auch der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil (Az.: VIII ZR 168/12). Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag sei demnach unwirksam, erklärten die Richter.

Welche Haustiere sind erlaubt in der Mietwohnung?

Haustiere erlaubt: diese Klausel ist eine gute Voraussetzung für die Tierhaltung in der Mietwohnung. Sie meint die „üblichen“ Haustiere: Dazu gehören, neben den ohnehin zustimmungsfreien Kleintieren, auch größere, ungefährliche Tiere wie Hunde, Katzen oder Hausschweine.

Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt?

Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt, sollten sich Mieter an bestimmte Regelungen halten. Lärm, Dreck oder Geruchsbelästigungen sollten vermieden werden. Auch hier kann der Vermieter eine Klausel bezüglich der Haustiere in den Mietvertrag aufnehmen und bestimmen, welche Verhaltensweisen nicht akzeptiert werden.

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Ist der Vermieter verpflichtet ein Haustier gleichberechtigt zu behandeln?

Und was viele nicht wissen: Der Vermieter ist verpflichtet, seine Mieter gleichberechtigt zu behandeln. Hat der Nachbar also zum Beispiel auch einen Labrador, darf der Vermieter ein ähnliches Tier nicht verbieten.“ Wer mit dem Gedanken spielt, sich ein Haustier in der Wohnung zuzulegen, sollte sich das gründlich überlegen.

Hat der Vermieter sachliche Gründe gegen die Haustierhaltung in der Wohnung?

Hat der Vermieter sachliche Gründe gegen die Haustierhaltung in der Wohnung, muss sich der Mieter wohl oder übel damit abfinden. „Der Vermieter muss bestimmte Kriterien abwägen, so wie Rasse und Größe des Tieres, Anzahl der Tiere und auch seine bisherige Haltung gegenüber der Tierhaltung anderer Mieter“, so der Rechtsexperte.

Wie viele Haustiere gibt es in einer Mietwohnung?

Das sind in der Regel 2 Haustiere. (OLG München, Az.: 5 U 7178/89) Die Anzahl ist aber auch von der Größe der Mietwohnung abhängig. Bei einer Einzimmerwohnung wird in der Regel nur ein Haustier erlaubt sein. Andersherum bedeutet das, dass für eine Dogge auch eine Zweizimmerwohnung zu klein sein kann.