Wie lautet Ihre Kündigungsfrist Bewerbung?
“Die Kündigungsfrist meines aktuellen Arbeitsvertrages beträgt [Zeitspanne] zum [Datum]. Gerne fange ich danach bei Ihnen an.” “Angesichts meiner Kündigungsfrist, stehe ich Ihnen frühestens zum [Datum] zur Verfügung.” “Meine Kündigungsfrist beträgt…, deswegen stehe ich Ihnen frühestens zum [Datum] zur Verfügung.”
Wie begründe ich eine Kündigung als Arbeitgeber?
Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung müssen Sie nicht begründen. Eine gesetzliche Auskunftspflicht über den Kündigungsgrund in der Bewerbung besteht nicht. Einem potenziellen Arbeitgeber reicht die Information, von wann bis wann Sie wo beschäftigt waren.
In welcher Form muss eine Kündigung ausgesprochen werden?
Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Es handelt sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung jeder Kündigungserklärung, egal von welcher Partei.
Was sind die Daten für die Kündigungsfrist?
Für die Berechnung der Kündigungsfrist sind zwei Daten ausschlaggebend. Das Datum im Kündigungsschreiben (Beispiel: „hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“) und – wie oben angesprochen – der Zugang des Kündigungsschreibens.
Wie lange müssen Arbeitnehmer kündigen?
Die Kündigungsfrist bestimmt, wie lange Arbeitnehmer nach einer Kündigung noch beschäftigt und bezahlt werden müssen. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im § 622 BGB geregelt: Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, können mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.
Was ist die Kündigungsfrist für einen neuen Job?
Diese regelt die verbleibende Zeit zwischen der Kündigung des Arbeitsvertrages und dem tatsächlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Kurz: Die Kündigungsfrist entscheidet, wann Sie frühestens aus dem alten Vertrag heraus und im neuen Job anfangen können.
Wie lange dauert die rechtlichen Kündigungsfristen?
Unterliegen Sie der rechtlichen Kündigungsfrist, dann kann die Zeit bis zum Neubeginn maximal acht Wochen dauern. Wenn Sie eine andere Kündigungsfrist vereinbart haben (weil Sie beispielsweise als Führungskraft tätig sind), sollten Sie mit Ihrem Noch-Arbeitgeber verhandeln. Diese Fragen kommen im Vorstellungsgespräch auf Sie zu.