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Was brauche ich um eine Eigentumswohnung zu verkaufen?

Was brauche ich um eine Eigentumswohnung zu verkaufen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Grundriss und Wohnflächenberechnung.
  2. Lageplan und Baubeschreibung.
  3. Teilungserklärung.
  4. Grundbuchauszug.
  5. Energieausweis.
  6. Rechnungen zu Reparaturen und Sanierungen.
  7. Hausgeldabrechnungen & Wirtschaftsplan.
  8. Rücklagen und Eigentümerversammlungsprotokolle.

Welche Dokumente braucht man um eine Wohnung zu kaufen?

Checkliste Wohnungsverkauf: Unterlagen

  • Grundrissplan mit Maßangaben.
  • Teilungserklärung.
  • Grundbuchauszug.
  • Brandversicherungsurkunde.
  • Die letzten 3 Eigentümerversammlungsprotokolle (3 Jahre)
  • Die letzte Wohngeldabrechnung.
  • Aktueller Wirtschaftsplan.
  • Rücklagenübersicht.

Welche Monate eignen sich für den Wohnungsverkauf?

Allerdings bieten sich die hellen Monate eher dazu an, eine Wohnung zu verkaufen. Der Grund: Die langen Tage eignen sich hervorragend für Fotoaufnahmen und Besichtigungstermine. Entscheidend für den Wohnungsverkauf ist auch die Angebot-Nachfrage-Situation am Immobilienmarkt.

Wie geht es mit dem Verkauf ihrer Eigentumswohnung?

Mit dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung gilt es auch an die benötigten Unterlagen zu denken, die hier vom Käufer abgefragt werden. Wenn Sie beim Wohnungsverkauf den Weg über einen Makler gehen, wird dieser sich in den meisten Fällen um die Organisation der notwendigen Dokumente kümmern.

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Ist die Wohnung zum ersten Mal als Eigentum verkauft worden?

Der Anspruch besteht nur dann, wenn die Wohnung zum ersten Mal nach Aufteilung in Wohnungseigentum als dieses verkauft wird. Das ist etwa der Fall, wenn ein Eigentümer ein ganzes Mehrfamilienhaus besitzt und sich entschließt, einzelne Wohnungen als Wohneinheiten zu verkaufen.

Wann dürfen sie die Wohnung verkaufen oder vermieten?

Voraussetzung: Sie bleiben vor Ablauf einer 10-Jahresfrist in der Wohnung leben und dürfen die Wohnung vor 10 Jahren nicht verkaufen oder vermieten. Nach Ablauf dieser Frist wird keine Erbschaftssteuer mehr fällig, auch wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen. Für Kinder, die die Wohnung erben, gilt diese Ausnahme ebenfalls.